Random & Fun Flug gestrichen wegen Coronavirus? Was ihr jetzt beachten müsst

Flug gestrichen wegen Coronavirus? Was ihr jetzt beachten müsst

Über Ostern eine Woche Mallorca klang vor drei Monaten noch wie eine ganz gute Idee. Dann kam der Coronavirus, Strände wurden geschlossen und unzählige Flüge gestrichen. Also was passiert jetzt mit den Flugtickets?

Wir haben Philipp Kadelbach gefragt, den Firmengründer von Flightright. Das Unternehmen kämpft seit 2010 für mehr Rechte von Flugäst*innen und verhilft ihnen zu Kompensationen.

Business Punk: Was sollte ich als erstes tun, wenn mein Flug in Zeiten des Coronavirus gestrichen wurde?

Philipp Kadelbach: Tatsächlich befinden wir uns momentan in einer absoluten Ausnahmesituation. Wenn die Airline den Flug in Anbetracht der derzeitigen Situation streicht – egal, ob es um einen Flug für morgen, nächste Woche oder in drei Wochen geht – haben Passagier*innen Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises binnen sieben Tagen. Dafür wendet man sich an die Fluggesellschaft bzw. an den Vermittler, also in manchen Fällen das Reisebüro.

Grundsätzlich müssen Flugreisende keine Gutscheine akzeptieren. Denn Gutscheine sind mit Risiken verbunden und in der Krise gilt: Cash is King! Wenn man weiterhin zeitnah reisen möchte – wozu derzeit allerdings nicht zu raten ist – gibt es anstelle der Erstattung auch die Option, umzubuchen.

Philipp Kadelbach, Gründer von Flightright.

Wie gut stehen denn die Chancen, dass ich Entschädigungszahlungen bekomme oder beispielsweise für verlorene Urlaubstage kompensiert werde?

Juristisch wird es gerade in den ersten Wochen stark auf den Einzelfall ankommen. Nach meiner Einschätzung sind Entschädigungszahlungen bei solchen Flügen berechtigt, die aus wirtschaftlichen Gründen annulliert wurden. Das ist dann der Fall, wenn der Flug gestrichen wird, weil er nicht ausgelastet ist und sich die Verbindung für die Fluggesellschaft nicht rechnet. Aber auch hier sind die genauen Umstände entscheidend und es muss ganz genau von Fall zu Fall geprüft werden, welche Ansprüche berechtigt sind und welche nicht. Das ist unser Job bei Flightright.

Und wann bekomme ich sicher keine Entschädigung?

Nach EU-Fluggastrecht haben Reisende dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline den Flugausfall zu verantworten hat. Die Corona-Pandemie versetzt den gesamten Flugverkehr in eine Situation, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat.

Aus juristischer Sicht ist daher damit zu rechnen, dass Passagiere mit Flugausfällen, die in Zusammenhang mit Covid-19 stehen, in den meisten Fällen keine Entschädigungsansprüche haben. Dies gilt vor allem für Flüge, die ausgefallen sind bzw. weiterhin ausfallen werden, weil die Flugstrecke von Grenzschließungen betroffen ist, der Flug in ein Hochrisikogebiet geht, es eine offizielle Reisewarnung gibt und für Reisen in Länder, die einen Einreisestopp verhängt haben.

Ist die Airline dazu verpflichtet, mir den wahren Grund für die Flugannullierung mitzuteilen?

Die Gerichte sind sich nicht einig, ob Fluggesellschaften verpflichtet sind, die wahren Annullierungsgründe mitzuteilen. Gründe zu verschweigen oder falsche Angaben zu machen, hat aber grundsätzlich keine negativen Folgen für Airlines. Wir bei Flightright sehen häufig, dass es die Fluggesellschaften mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Dann kann der wahre Grund für einen Flugausfall nur durch umfangreiche Recherche oder den Gang vor Gericht geklärt werden.

Wann kann ich bei Erfolg frühestens mit einer Entschädigung rechnen?

Schon unter „normalen“ Umständen kann das sehr unterschiedlich sein. Einerseits kommt es auf die Fallkonstellation an. Zudem variiert die Bearbeitungsdauer bei den Airlines extrem stark. Auch verhalten sie sich teilweise in identischen Fällen unterschiedlich und erkennen einen Entschädigungsanspruch bei Passagier A als berechtigt an und bei Passagierin B nicht – und das obwohl beide im selben Flieger saßen.

Wenn es dazu kommt, dass ein Anspruch vor Gericht durchgesetzt werden muss, dauert es natürlich entsprechend länger. Vor dem Hintergrund der jetzigen Situation nehme ich an, dass die Mehrheit der mit Corona zusammenhängenden Entschädigungsfälle gerichtlich gelöst werden, da sie eben juristisch nicht so eindeutig sind. Das könnte viele Monate dauern. 

Was, wenn die Airline Insolvenz anmeldet?

Wenn eine Fluggesellschaft in die Insolvenz geht, greifen wie bei jedem anderen Unternehmen bestimmte rechtliche Mechanismen und Verfahren. Das Kapital der Fluggesellschaft ist in diesem Fall nicht mehr ausreichend, sodass verschiedene Töpfe gebildet werden, aus denen dann offene Forderungen anteilig ausbezahlt werden. An erster Stelle steht hier natürlich, dass die eigenen Mitarbeiter*innen bezahlt werden.

Passagiere mit bestehenden Forderungen können die Ansprüche zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Entschädigungsansprüche werden nach unserer Erfahrung dann leider oft nur nach Jahren mit einem Bruchteil der ursprünglichen Forderungssumme entschädigt. Wir fordern daher schon seit Jahren, dass die Bundesregierung bzw. der europäische Gesetzgeber hier aktiv wird und einen Insolvenzschutz wie bei Pauschalreisen einführt.

Fliegen immer noch so viele Flugzeuge leer, weil sie sonst ihre Start-und Landeslots auf den Flughäfen verlieren?

Am 10. März hat die EU-Kommission zugestimmt, dass Fluggesellschaften keine solchen „Geisterflüge“ mehr ausführen müssen, um ihre Slots zu sichern. Das heißt, dass sie ihre Slots behalten, auch wenn sie es nicht schaffen, mindestens 80 Prozent der Slot-Zeiten zu nutzen. Die Entscheidung war richtig und notwendig, weil sie den Airlines hilft, ihre Geschäftspläne für das nächste Jahr zu sichern. Sie hat dazu geführt, dass das Flugaufkommen stark zurückgegangen ist. 

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