Productivity & New Work Pro & Contra: Brauchen wir ein Recht auf Abschalten?

Pro & Contra: Brauchen wir ein Recht auf Abschalten?

Frankreich hat es vergangenes Jahr vorgemacht. Zum 1. Januar 2017 trat ein weltweit einmaliges Gesetz in Kraft: Arbeitnehmer müssen nach Feierabend keine Emails mehr beantworten. Das „Recht auf Abschalten“ gilt allerdings nur in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Auch in New York ist Mitte März dieses Jahres eine ähnliche Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht worden. Die Frage lautet daher: Brauchen wir auch in Deutschland ein solche Regelung?

#Pro

Klar, Gesetze sind erstmal unsexy. Sie bevormunden, kanzeln von oben herab. Aber wenn es der Markt nun mal nicht selbst regelt, muss der Staat regulative Vernunft walten lassen. Denn: Viel zu viele Arbeitgeber ballern ihre Mitarbeiter auch außerhalb der Arbeitszeiten mit Emails und To-Dos zu. Die Folge: Dauerbelastung, Erschöpfung, im Worst Case: Burn-out. Danke dafür. Ein „Recht auf Abschalten“ kann dieser Spirale ein Ende setzen.

VW hat es letztes Jahr vorgemacht und verzichtet freiwillig auf das Versenden von Emails außerhalb von Arbeitszeiten. Wünschenswert wäre, wenn sich diese Einsicht bei allen durchsetzen würde – tut es aber nicht. Daher: Gesetz her. Dieses kann auch nur temporär gelten, bis sich Unternehmenskulturen herausgebildet haben, die das Privatleben ihrer Mitarbeiter respektieren und schützen. Davon würden nicht nur Arbeitnehmer profitieren. Arbeitgeber hätten am Ende des Tages auch mehr ausgeruhte und produktivere Arbeitskräfte am Start. Regulierung kann manchmal eben eine Win-win-Situation für alle sein.

René Krempin

#Contra

Regulierungen, die Arbeitnehmer vor den gierigen Klauen böser Corporates schützen holen mich eigentlich immer ab – wenn sie sinnvoll sind. Ein Gesetz, das die Kommunikation nach Feierabend unterbindet ist nur leider an eine sehr gestrige Arbeitsrealität gerichtet, die neue, agilere Arbeitsmodelle nicht berücksichtigt und im schlimmsten Fall behindert. In Zeiten von Work-Life-Balance, flexiblen Arbeitszeiten und Remote Work lässt sich einfach nicht mehr verbindlich und für alle definieren, wann denn nun der Feierabend anfängt und für wen gerade Wochenende ist.

Gesetze auf der anderen Seite sind ihrer Natur nach so beschaffen, dass sie auf die Bedürfnisse Einzelner nicht eingehen können, sondern eine Regelung schaffen, die für alle gilt. Und wenn dann eine Email, wie es in manchen Unternehmen auch in Deutschland schon üblich ist, nach 17 Uhr einfach gelöscht wird, ist das im Zweifelsfall eben auch für den Arbeitnehmer scheiße, der Abends noch was schaffen wollte. Immerhin: Das französische Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Spezifika untereinander aushandeln. Vielleicht ist also doch, wie so oft, der Kompromiss die Lösung.

Julian Daum

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