Leadership & Karriere Russisch-Roulette in Startups: Der schnelle Exit zum guten Preis

Russisch-Roulette in Startups: Der schnelle Exit zum guten Preis

Weiße Kugel, rote und schwarze Felder, Zigarren und edle Drinks – Roulette macht Spaß. Solange du richtig liegst und neben dem Kügelchen auch der Rubel rollt. Mit Russisch-Roulette sieht es da ein wenig anders aus. Fehler führen nicht zu Spielschulden, es winkt nur ein Meeting im Jenseits. Russisch-Roulette kann trotzdem Freude bereiten. Als Gegengift bei Streit im Startup. Du musst dafür nicht mit Kugeln spielen, sondern mit Klauseln jonglieren. Aber von vorne. ­

Du und dein Kumpel haben eine Marktlücke entdeckt. Ihr habt nachgedacht und verworfen, konzipiert und konkretisiert. Unzählige Kaffeetassen geleert und Tastaturen geprügelt. Drucker, Faxgeräte und Kopierer zur Farbflut gepeitscht und zur Weißglut getrieben. Aus gut wurde besser und aus besser wurde am besten. Irgendwann hat sich die Schnapsidee zum Startup entwickelt, aus Freunden wurden Geschäftspartner. Zwei Tech-Genies, jeder zur Hälfte beteiligt. Und trotzdem: Eine Leidenschaft, ein Team, eine Seele. Wenn es gut läuft, bleibt es so.

Schnell, gut, sexy

Wenn es schlecht läuft: Autsch! Vielleicht versteht ihr euch nicht mehr gut, vielleicht habt ihr andere Ziele. Keine guten Vorzeichen für die Zukunft eures Unternehmens. Denn neben einer Negativatmosphäre aus Missgunst, Zwist und Eitelkeit drohen Pattsituationen. Sagt der eine ja, ruft der andere nein. Das Gegenmittel? Die Russian-Roulette-Klausel!

Steht diese in eurer Gründungsvereinbarung, dem sogenannten Gesellschaftsvertrag, gilt folgendes: Du kannst deinem Geschäftspartner deinen eigenen Anteil zum Kauf anbieten. Zu einem konkreten Preis, versteht sich. Schlägt er aus, ist er selbst am Zug: Jetzt muss er seinen eigenen Anteil zum genannten Preis an dich verschachern und übertragen. Russisch-Roulette sorgt für Ruhe im Karton. Einer muss gehen, der andere bleibt. Vorteile: Schneller Exit, guter Preis. Zwar sind Klauseln, die ohne besonderen Anlass zur Kündigung eines Gesellschafters berechtigen, grundsätzlich unwirksam.

Aber: Die Russisch-Roulette-Klausel vermeidet Pattsituationen und Selbstblockaden im Zwei-Gründer-Unternehmen. Hat also einen sachlichen Grund. Und ist deshalb zulässig. Ausnahmen möglich? Na klar! Die Vereinbarung kann aus anderen Gründen trotzdem nichtig sein. Wenn zum Beispiel einer von euch von Anfang an nur viel Brain, aber wenig Kohle hat und dem anderen gar kein Ausstiegsangebot machen könnte. Auch wichtig: Besonders sexy wird die Klausel, wenn ihr sie mit sinnvollen Folgeregelungen garniert. Ein Wettbewerbsverbot für den ausscheidenden Partner oder die Übernahme der Notarkosten für die Anteilsübertragung ersticken weiteren Streit im Keim. Keine Kugel, keine Leichen, nur Gewinner. Russian Roulette – Gibt’s beim Anwalt, ganz ohne Rezept.

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