Personal Finance Was geschieht wirklich mit dem Bürgergeld? 

Was geschieht wirklich mit dem Bürgergeld? 

Die Hilfe vom Staat ist zum Sinnbild dafür geworden, dass in Deutschland Geld an Menschen zum Fenster herausgeschmissen wird, die es in Wahrheit gar nicht brauchen. Was ist dran an dieser Argumentation? 

Die deutsche Sozialgesetzgebung ist kompliziert. Da macht das sogenannte Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch SGB II keine Ausnahme. Von der SPD konzipiert, um das ungeliebte Erbe der Hartz-IV-Regelungen hinter sich zu lassen, war das Bürgergeld nicht nur von Anfang an umstritten – es führt auch zu zahlreichen Fehlannahmen. Wir haben hier die fünf Mythen aufgeschrieben, die in der Debatte Verwirrung stiften 

  1. Sind viele Bürgergeldbezieher einfach zu bequem zum Arbeiten? 

Das ist eine verbreitete Annahme, die so aber nicht stimmt und nicht stimmen kann. Denn Bürgergeld wird gezahlt, wenn nach gegenüber füher deutlich verlängertem Bezug von Arbeitslosengeld jemand keinen Job gefunden hat, zu krank zur Arbeitsaufnahme ist oder zwar arbeitet, aber trotzdem noch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, etwa wegen eines zu niedrigen Lohns. Weitere Bezieher sind zum Beispiel Kinder – im Stadtstaat Hamburg sind das rund 60.000, in Nordrhein-Westfalen mehr als 400.000.  

Damit ist klar: Die Zahl der Bürgergeldempfänger ist keineswegs gleich der Zahl der Menschen in Deutschland, die nicht arbeiten. Bundesweit gibt es derzeit rund 5,6 Millionen Bezieher des Bürgergelds. Nur die Betroffenen zwischen 15 und 65 Jahren rechnet die Agentur für Arbeit zu den Erwerbsfähigen. Darunter sind aber viele, die für den Arbeitsmarkt ausfallen, sei es, dass sie schwerkranke Familienmitglieder pflegen, selbst in einer Aus- oder Weiterbildungs tecken, oder eben im Niedriglohnsektor arbeiten und „Aufstocker” sind. 

  1. Fließt da eine Menge Steuergeld an Zuwanderer? 

In der Tat ist die Zahl der Bürgergeldempfänger, die zu den Migranten zählen hoch. Womit der Begriff des „Bürgers” ad absurdum geführt wird, denn als solcher gilt genau genommen nur der Staatsbürger, also der mit deutschem Pass. Das Bürgergeld allerdings gibt es für jeden, der in Deutschland ansässig ist, was teils zu Neiddebatten führt. Der Gesetzgeber hat dies aber so festgelegt, wobei die ernster zu nehmende Diskussion sich darum dreht, wie viele Migranten überhaupt nach Deutschland eingelassen werden sollten. Auch hier ist der Gesetzgeber die zuständige Instanz. Als alarmierend betrachtet aber auch unter der Hand die Bundesregierung die hohe Zahl der ausländischen Bürgergeldbezieher, wie die „Welt” unlängst berichtete. Waren es zu Beginn der Umstellung von Hartz IV rund zwanzig Prozent, so sind inzwischen die Hälfte der Berechtigten nicht-deutsche Staatsangehörige. Laut Bundesagentur für Arbeit sind viele Zuwanderer auch in einfache Jobs nur schwer vermittelbar, weil grundlegende Kenntnisse des Deutschen fehlen. Besonders bei Zuwanderern aus dem Nahen Osten, Afrika und Ländern wie Afghanistan ist der Anteil der Analphabeten hoch. Was wiederum dazu führt, dass vor dem Erlernen einer neuen Sprache erst einmal Lesen und Schreiben auf dem Stundenplan stehen müssten. Die hohe Zahl der Berechtigten, verglichen mit dem Anteil an der Gesamtbevölkerung – derzeit 15 Prozent – erklärt sich im Fall von Zuwanderern aus arabischen und insgesamt muslimischen Ländern wie Somaliea, Eritrea, Pakistan oder Nigeria auch durch die traditionell große Zahl von Familienangehörigen, vor allem Kindern, die ebenfalls berechtigt sind. Bevorzugt behandelt werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die rund 13 Prozent der Bezieher ausmachen. Deren Anteil stieg jedoch nicht in gleichem Maße wie jener der Migranten, der sich auch in absoluten Zahlen erhöht, während die Zahl der deutschen Bezieher in den letzten Jahren schrumpfte. 

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