Life & Style EuGH entscheidet gegen Privatsphäre: Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt  

EuGH entscheidet gegen Privatsphäre: Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt  

Gastbeitrag von Sebastian v. Bomhard, Vorstand SpaceNet AG.

Über viele Jahre wurde hitzig über die Vorratsdatenspeicherung gestritten. Während die deutsche Exekutive ehrgeizig versucht hat, die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten durch Internetprovider durchzusetzen, waren die Signale aus Brüssel lange deutlich datenschutzfreundlicher. Mit einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Speicherung von IP-Adressen wird Vorratsdatenspeicherung nun bedrohliche Realität. 

Der Wiedergänger “Vorratsdatenspeicherung” 

Das Schreckgespenst verfolgt uns seit vielen Jahren. Bereits 2016 reichten wir von SpaceNet Klage gegen das damals vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein, denn wir fühlten uns dadurch zum Vertrauensbruch gegenüber unseren Kunden genötigt. Es ist ein eklatanter Verstoß gegen unsere Grundrechte, dass Bürger im Internet unbegründet durch die drakonische Speicherung von Nutzerdaten überwacht werden. Also haben wir geklagt und auch gewonnen. 

Man kann auch nicht jeden Tag vor Angriffen auf die Demokratie warnen und gleichzeitig etwas erschaffen, das in antidemokratischen Händen in nur wenigen Schritten zum Überwachungsmonstrum gemacht werden kann. 

Die unbegründete Speicherung von Daten wie IP-Adressen droht jedoch nicht nur das Vertrauen der Bürger zu strapazieren, sondern auch ihr Ziel zu verfehlen. Wer das richtige Know-how hat, kann sich im Internet in Anonymität flüchten oder sogar eine fremde Identität annehmen. In solchen Fällen haben IP-Adressen für Ermittler keinerlei Mehrwert. Besonders bei schwerer Internetkriminalität gehört das Verschleiern der eigenen Identität zum kleinen Verbrecher-Einmaleins. Dass der unschuldige Nutzer einen zahnlosen Ermittlungs-Tiger mit seiner Privatsphäre bezahlen muss, entspricht wohl kaum einer effizienten Taktik gegen Cyberkriminalität. 

Auch die technische Umsetzbarkeit stellte von Anfang an eine nahezu unüberwindbare Herausforderung dar. Nach Schätzungen des eco Verbands von 2015 hätten Provider bereits damals etwa 2,35 Millionen Datensätze täglich speichern müssen. Die Infrastruktur hätte schon Mitte des letzten Jahrzehnts etwa 600 Millionen Euro gekostet. Inzwischen dürften sich diese Zahlen vervielfacht haben. In Anbetracht der Tatsache, dass Anfragen von Ermittlern bei den Internetprovidern am Schluss doch vergleichsweise selten sind, steht dieser Aufwand in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. 

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