Leadership & Karriere Das kann weg!

Das kann weg!

Bürokratiewahnsinn beim Schwertransport: Selbst im Hochschwarzwald muss ein Antrag gestellt werden, dass keine Wasserstraße genutzt wird.

Wer beispielsweise Windmühlenflügel oder andere sperrige und schwere Güter durch Deutschland transportiert, erlebt einen absurden Genehmigungs-Marathon. Welche bürokratischen Irrungen völlig überflüssig sind, schildern wir in dieser Serie jeden Freitag. Denn Freitag ist unser Bürokratie-FREI-Tag.

Nach großen Anstrengungen im Vertrieb  konnte ein süddeutsches Maschinenbauunternehmen den ersten Auftrag in Indien mit einem Kunden der Automotivbranche abschließen. Er wäre fast geplatzt, weil sich der Sondertransport der Maschine in den deutschen Seehafen um Wochen verzögert hat. Grund: Es mussten von sämtlichen Landkreisen Genehmigungen eingeholt werden, durch die der Lastwagen fahren wollte. 

Schaden für die Wirtschaft

Schwerlast- und Großraumtransporte sind für die Industrie überlebenswichtig, aber auch für den Ausbau erneuerbarer Energien wie Windkraftanlagen unerlässlich. Häufig sind es wichtige Exportgüter, die mit Sondergenehmigungen auf unseren Straßen transportiert werden und unseren Wohlstand sichern. Folge der viel zu langen Genehmigungsdauer: enormen Kostensteigerungen, Aufträge, die zu platzen drohen, Vertragsstrafen, gestörte Lieferketten und Wettbewerbsnachteile. Inzwischen hat sich dazu sogar eine Verbändeinitiative gegründet.

Viele Umwege durch sanierungsbedürftige Brücken

Besonders problematisch ist, dass die Qualität von Straßen und vor allem Brücken immer schlechter wird und die Streckenführungen für Transporte verkomplizieren und aufgrund von Umwegen teilweise enorm verlängern. Eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Schwerlasttransporte ist also auch gerade für den Hoch- und Brückenbau unverzichtbar, um die Transportwege zügig zu sanieren. 

Zuständigkeitsmonster auf der Strecke

Die Erlaubnis für den Transport erteilt die örtliche Straßenverkehrsbehörde, in der Regel das Landratsamt. Das zuständige Amt muss bei jeder Straßenverkehrsbehörde, durch deren Zuständigkeitsbereich der Transport führen soll, die ausdrückliche Zustimmung für die Streckenführung einholen. Jede dieser Behörden prüft, ob Fahrzeug, Ladung und geplante Strecke passen. Es könnten sich ja auch die Straßensituation geändert haben oder Baustellen eingerichtet worden sein, die einen solchen Transport nicht zulassen. Würde die Zuständigkeit in Deutschland oder zumindest pro Bundesland zentral festgelegt, würden wenigsten nur von einer Stelle die Anforderungen an das Fahrzeug für eine bestimmte Ladung geprüft. Dies wäre für die Unternehmen bereits eine große Erleichterung.

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