Rente vor 67: Wer noch vorzeitig in den Ruhestand kann
Wer kann noch vor 67 in Rente?
Die Regelaltersgrenze ist die bekannteste Rentenart in Deutschland. Für Geburtsjahrgänge ab 1947 bis 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Jene, die 1946 geboren wurden, können noch mit 65 Jahren in Rente gehen. Für spätere Jahrgänge verschiebt sich das Rentenalter in Monats- oder Zweimonatsschritten Richtung 67 Jahre. „Ab 1959 erfolgt die Anhebung sogar in Zweimonatsschritten“, erklärt das Verbraucher-Portal „gegen-hartz.de“.
Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente
Um vorzeitig in Rente zu gehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist, dass mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen. Wer nicht die Bedingungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, etwa durch Schwerbehinderung oder langjährige Versicherungszeiten, wird je nach Geburtsjahr erst ab etwa 66 oder 67 Jahren regulär in Rente gehen können.
Sonderregelungen für langjährige Versicherte
Eine Ausnahme bilden langjährige Versicherte. Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 können nach 35 Beitragsjahren noch vor ihrem 67. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen. Es gibt sogar die Möglichkeit, die „Rente mit 63“ in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen dann Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf genommen werden. Pro Monat, den der Ruhestand vor der regulären Altersgrenze beginnt, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.