Merz‘ Milliarden-Magie: Friedrich Merz plant den größten Taschenspielertrick in der Geschichte der Bundesrepublik
Weil das ganze natürlich nicht verfassungsgemäß ist, muss Merz das Grundgesetz ändern, wofür er eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament benötigt. Die haben die Koalitionäre in spe, Union und SPD, aber bei weitem nicht. Im alten Bundestag allerdings verfügen SPD, Grüne und CDU, CSU noch über so eine Mehrheit. Sie fand sich bisher bloß nie zusammen, weil im alten Bundestag die Union ja noch ihre Oppositionsrolle spielte. Dass es wirklich nur ein Spiel war, zeigt sich jetzt. Im neuen Bundestag wären Union und SPD für eine Zwei-Drittel-Mehrheit auf AfD oder Linke angewiesen – diese haben eine sogenannte Sperrminorität und können Grundgesetzänderungen blockieren. Beide Parteien lehnen eine Grundgesetzänderung für neue Schulden ab. Deshalb muss der alte Bundestag jetzt nochmal ran.
Verfassungsrechtlich ist eine Grundgesetzänderung durch Beschluss des alten Parlaments auch nach der Wahl zum neuen möglich, weil laut Gesetz die Wahlperiode des alten Bundestages erst mit Zusammentritt des neuen endet. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen dem alten Bundestag die vollen Rechte der Volksvertretung zu. Er kann daher mit entsprechender Mehrheit auch Verfassungsänderungen beschließen. Eine Verfassungsänderung muss dann noch vom Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. Da aber auch in dem Gremium ausschließlich SPD und Unions- und grünregierte Länder vertreten sind, ist das reine Formsache.
Keine Formsache ist es jedoch, dermaßen am Wähler vorbei zu regieren. Wer Merz einen Taschenspieler nennt, liegt damit nicht falsch.