Mehr Geld, weniger Stress: Das hat sich für Bürgergeldempfänger geändert
Finanzielle Verbesserungen: Mehr Geld für Bedürftige
Mit der Einführung des Bürgergeldes wurden die Regelsätze für verschiedene Gruppen angepasst. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten nun 563 Euro, Paare 506 Euro und junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren 451 Euro. Auch für Kinder und Jugendliche wurden die Beträge angepasst. Eine bedeutende Neuerung ist die einjährige Karenzzeit für Wohnungskosten, die während der Pandemie eingeführt wurde und nun beibehalten wird. So wird die Angemessenheit der Wohnung erst nach zwölf Monaten geprüft, es sei denn, ein Umzug war nicht notwendig.
Erleichterungen bei Einkünften und Vermögen
Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Einnahmen aus steuerfreien nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu 3000 Euro im Jahr bleiben unberücksichtigt. Auch Mutterschaftsgeld und Ferienjobs von Schülern unter 25 Jahren werden nicht angerechnet. Erbschaften zählen im Zuflussmonat nicht, werden aber später als Vermögen betrachtet. Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 520 und 1000 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei. Auch das Auto, bis zu einem Wert von 15.000 Euro, und Versicherungsverträge für die Altersvorsorge bleiben unberücksichtigt. Vermögen bis zu 40.000 Euro und 15.000 Euro für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft werden ebenfalls nicht angerechnet.