Diese Krankheiten ermöglichen früheren Renteneintritt
Schwerbehindertenausweis: Der Schlüssel zur früheren Rente
Wer an einer chronischen Erkrankung leidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Doch Vorsicht: Nicht jede chronische Erkrankung führt automatisch zu einer Schwerbehinderung. Entscheidend ist der Grad der Behinderung (GdB), der von einem Arzt festgestellt wird. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Dies öffnet die Tür zu zahlreichen Vergünstigungen und, noch wichtiger, zur Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.
Früher in Rente: Wie funktioniert das?
Für schwerbehinderte Menschen gibt es besondere Regelungen, die einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Wer 35 Beitragsjahre auf dem Konto hat, kann zwei Jahre früher in den Ruhestand wechseln – und das ohne Abschläge. Doch Vorsicht: Wer sich für einen noch früheren Renteneintritt entscheidet, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Pro Monat, den man früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Maximal können das 10,8 Prozent sein.
Die Rolle der Erwerbsminderungsrente
Manchmal ist die Arbeitsfähigkeit durch eine Erkrankung so stark eingeschränkt, dass ein reguläres Arbeiten nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen kann die Erwerbsminderungsrente eine Lösung sein. Diese Rente sichert Menschen ab, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.