Das kann weg: Wie Deutschland im Lieferketten-Irrsinn untergeht
Die EU-Richtlinie soll jetzt vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden
Die in der EU verabschiedete Lieferkettenrichtlinie soll jetzt – nach geharnischten Protesten mittelständischer Betriebe – entschlackt werden. Es sollen nur noch Unternehmen ab 1000 Beschäftigten berichtspflichtig sein und sie sollen nicht mehr die gesamte Lieferkette kontrollieren, sondern sich auf die Überprüfung direkter Geschäftspartner beschränken können – sofern keine Anhaltspunkte darüberhinausgehende Kontrollen erforderlich machen. Dadurch wird sich die Zahl der zu „kontrollierenden“ Lieferanten massiv reduzieren. Auch sollen die Lieferantenkontrollen nur noch in einem Intervall von fünf Jahren nötig sein.
Private Interessensgruppen werden zu staatlichen Hilfstruppen
Bislang sieht die EU-Lieferkettenrichtlinie im Gegensatz zum deutschen Lieferkettengesetz eine zivilrechtliche Haftung vor. Dies bedeutet, dass Nichtregierungsorganisationen Unternehmen auf Schadensersatz verklagen könnten. Die Kommission schlägt jetzt vor, auf die zivile Haftung verzichten zu wollen. Damit blieben Unternehmen unkalkulierbare Risiken und ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil erspart. Es geht nicht darum, die Wirtschaft von ihrer Verantwortung zu befreien. Doch Unternehmen brauchen Rechtssicherheit.
Bereits jetzt schon legen zahlreiche Familienunternehmen großen Wert darauf, alles in ihrem Verantwortungsbereich Mögliche zu tun, um sicherzustellen, dass ihre Produkte unter Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards erstellt werden. Und es bleibt dabei, dass Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, mit hohen Bußgeldzahlungen rechnen müssen. Dies ist das staatliche Mittel, um die Einhaltung von Recht durchzusetzen. Es ist geradezu übergriffig und ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gebotene Selbstbeschränkung staatlicher Verwaltung, wenn private Stellen zur Kontrolle der Einhaltung von Recht eingesetzt werden. So wird systematisches Denunziantentum gefördert und salonfähig gemacht. Es überrascht nicht, dass es Nichtregierungsorganisationen gibt, zu deren Geschäftsmodell es gehört, gegen Marktteilnehmer zu klagen.