Zeitumstellung, Rente & Mindestlohn: Diese Änderungen kommen im März 2025
Mindestlohn in der Zeitarbeit: Ein Schritt nach vorn
Ab dem 1. März 2025 gilt ein höherer Mindestlohn für Beschäftigte in der Zeitarbeit. Der neue Stundensatz beträgt 14,53 Euro brutto. Diese Erhöhung betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich, unabhängig davon, ob sie für deutsche oder ausländische Unternehmen arbeiten. Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Löhne mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt halten und die Lebenshaltungskosten der Beschäftigten decken können.
Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Auch für Besitzer von Kleinkrafträdern gibt es wichtige Änderungen. Ab März benötigen sie ein neues Versicherungskennzeichen. Die bisherigen Schilder verlieren ihre Gültigkeit und werden durch neue grüne Kennzeichen ersetzt. Diese Maßnahme soll zur besseren Kontrolle und Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Wer sein Kleinkraftrad weiterhin nutzen möchte, sollte sich rechtzeitig um das neue Kennzeichen kümmern.