Ein Politiker als „Schwachkopf“ bezeichnen? US-Politiker würden da nur grinsen
Ein CBS-Fernsehbeitrag über die Verfolgung von „Hass-Verbrechen“ in Deutschland sorgt in Amerika für Kopfschütteln. Dort geht die Idee des freien Wortes viel weiter.
Amerika ist anders. Das wurde deutlich, als US-Vizepräsident J.D. Vance die Münchner Sicherheitskonferenz nutzte, um Europa vor einem Verlust der Meinungsfreiheit zu warnen. Und es geht weiter mit einer Ausgabe der Sendung „60 Minutes“ des US-Senders CBS, der völlig unaufgeregt drei niedersächsische Staatsanwälte begleitete und interviewte. Sie verfolgen sogenannte „Hass-Verbrechen“ von Social-Media-Usern, die Beleidigungen oder Schlimmeres im Netz verbreiten. Wie denn die Reaktion sei, wenn man bei Razzien in Privatwohnungen morgens um 7 Uhr das Smartphone eines Tatverdächtigen beschlagnahme, fragt die US-Journalistin? „Die sind geschockt“, sagt einer der Staatsanwälte, und alle drei lachen fröhlich auf.
In Amerika sorgt der Fernsehbeitrag für unverständiges Kopfschütteln. Dort wären staatliche Repressionen wegen derartiger Delikte undenkbar. Donald Trumps Bekenntnis zum „freien Wort“, seine Kritik an woken Sprechverboten und an regulierten und überwachten Netzwerken war einer der wichtigsten Gründe für seine Wahl, haben Umfragen festgestellt – hinter den Themen Migration und Wirtschaft zwar, aber dennoch weit vorne.
In der CBS-Sendung ging es um ausgesprochen hässliche Fälle von „Hass-Verbrechen“. Da wurde in einem Meme ein Gewirr von Hochspannungsmasten gezeigt mit der Bilderklärung, das sei ein „Kletterpark für Flüchtlinge“, und zum Bild eines Maschinengewehres hieß es, damit ließen sich „bis zu 1400 Asylanträge pro Minute“ ablehnen.
Nicht gezeigt wurden von CBS hingegen wesentlich aktuellere Fälle, darunter der des fränkischen Rentners, der eine verfremdete Werbung der Haarpflege-Firma Schwarzkopf auf X repostete. Zum Konterfei von Grünen-Politiker Robert Habeck stand da jedoch „Schwachkopf“, und deswegen wummerte frühmorgens die Polizei an die Tür des Mannes und vollzog eine Hausdurchsuchung. Es ging um den Tatbestand der gegen eine „Person des politischen Lebens gerichteten Beleidigung“ nach §§ 185, 188 Strafgesetzbuch.