Bürgergeld: Jobcenter zahlt mehr als gedacht!
Bürgergeld-Empfänger erhalten oft mehr Unterstützung als bekannt. Erfahre, welche Kosten das Jobcenter übernimmt, von Garagenmieten bis zur Autokauf-Finanzierung.
Bürgergeld, das neue Zauberwort in der Sozialpolitik, ist mehr als nur ein monatlicher Geldbetrag. Es steckt voller Überraschungen, die viele gar nicht auf dem Schirm haben. Wer hätte gedacht, dass das Jobcenter nicht nur die Miete, sondern auch die Kosten für Garagen oder Stellplätze übernimmt? Und das ist noch nicht alles!
Garagenmiete: Ein unterschätztes Extra
Ein wenig bekanntes Detail: Bürgergeld-Empfänger können die Mietkosten für Garagen oder Stellplätze vom Jobcenter übernehmen lassen. Das gilt sogar, wenn kein Auto vorhanden ist. Klingt verrückt, ist aber wahr. Das Bundessozialgericht hat am 19. Mai 2021 entschieden, dass diese Kosten zu den Unterkunftskosten zählen, sofern sie Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrags sind und die Gesamtmiete angemessen bleibt. Ein Sprecher des Bundessozialgerichts erklärte laut „chip.de“: „Es besteht keine Pflicht zur Untervermietung, um die Kosten zu senken.“ Ein separater Mietvertrag ist also überflüssig, was den Prozess erheblich vereinfacht.