Leadership & Karriere Abgeschrieben? Plagiatsvorwurf gegen Robert Habeck

Abgeschrieben? Plagiatsvorwurf gegen Robert Habeck

Update: Plagiatsjäger Stefan Weber hat die Doktorarbeit von Robert Habeck geprüft. Der Grünen-Politiker reagierte umgehend und verwies darauf, dass die Universität Hamburg die Vorwürfe entkräftet habe. Wir beziehen uns auf Webers Beitrag vom 16. Juli 2021

Der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber hat die vor 25 Jahren verfasste Dissertation von Wirtschaftsminister Robert Habeck untersucht und mögliche Unstimmigkeiten angeprangert. Der Kanzlerkandidat der Grünen wies die Vorwürfe zurück und verwies auf die Ombudsstelle der Universität Hamburg, die keine wissenschaftliche Täuschung feststellen konnte. Die Universität erklärte, es gebe zwar kleinere Mängel in der Zitierweise, diese seien jedoch nicht als Plagiat zu werten. Habeck ging in die Offensive und sprach von einer „durchsichtigen Kampagne“ gegen ihn. Weber kritisierte die Prüfung der Uni als unzureichend. Die Debatte reiht sich in eine Serie von Plagiatsvorwürfen gegen deutsche Politiker ein. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte dennoch volle Transparenz. Grünen-Vertreter sprachen von einer „haltlosen Schmutzkampagne“. Habeck kritisierte zudem, dass Weber auch Vorwürfe gegen die Dissertation seiner Frau erheben wolle, obwohl sie kein politisches Amt anstrebt. FDP-Vize Wolfgang Kubicki unterstützte Habecks Forderung, die Familie von Politikern aus solchen Anschuldigungen herauszuhalten. Den nachfolgenden Text von Stefan Weber veröffentlichte TheEuropean am 16. Juli 2021.

Der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber hat auch die neueste Publikation von Grünen-Chef Robert Habeck unter die Lupe genommen. Während es bei Annalena Baerbock mindestens 50 Plagiate gibt, hat Habeck sauber gearbeitet. Aber Weber wirft den deutschen Medien vor, sie hätten das Problem Baerbock kleingeredet und Qualitätsmedien, allen voran die SZ und der Spiegel, den Fall vernebelt.

1) Die Plagiatsprüfung des Buchs „Von hier an anders“ (2021) von Robert Habeck ist abgeschlossen. Ich habe dieselben Methoden wie beim Buch „Jetzt“ von Annalena Baerbock angewandt. Im Buch von Herrn Habeck findet sich kein einziges Plagiatsfragment und auch keine einzige unzitierte wörtliche Übernahme aus dem Wahlprogramm der Grünen. Herr Habeck weist auf S. 373 auf das Zitiergebot hin, wenn er schreibt: „Wissenschaftler*innen, von denen ich besonders lernte, habe ich im Text zitiert.“ Herr Habeck verwendet auch wörtliche Zitate unter Anführungszeichen. Ein Literaturverzeichnis befindet sich auf den Seiten 375 bis 377.

Stilometrisch betrachtet habe ich keinen Zweifel daran, dass das Buch von ein und demselben Autor verfasst wurde. Formal wie inhaltlich liegen Welten zwischen den beiden Büchern, wenn ich das so sagen darf. Das Buch von Herrn Habeck ist in jeder Weise vorbildlich, das von Frau Baerbock in keiner Weise.

2) Die Plagiatsprüfung des Buchs „Jetzt“ (2021) von Annalena Baerbock wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein Endbericht wird mit Sicherheit noch deutlich vor den Wahlen veröffentlicht werden. Zwischenberichte – wie zunächst angekündigt – wird es bis dahin keine geben. Derzeit sind mehr als 50 Plagiatsfragmente verifiziert. Die Arbeit wurde seit vergangenen Freitag nicht fortgesetzt.

3) Zum Aspekt des Umgangs einiger bundesdeutscher Medien mit dem Fall Baerbock lade ich Sie ein, diesen heute in der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ erschienenen Kommentar von mir zu lesen: https://www.diepresse.com/6008613/reden-wir-uber-qualitat-nicht-uber-bdquorufmordldquo – Er ist noch bis kommenden Montag frei als Volltext zugänglich. Kern meiner Kritik ist, dass einige bundesdeutsche Medien die Vorwürfe kleingeredet, aber parallel Verschwörungstheorien verbreitet haben – was ansonsten eher den Bloggern vorgeworfen wird.

Ich habe sogar eine zweifache Umkehrung wahrgenommen: Blogger leisteten die Investigation, während einige Massenmedien auf Verschwörungstheorien rund um vermeintliche „Hintermänner“ aufsprangen. „Boulevardmedien“ leisteten eher die Aufklärungsarbeit, während einige „Qualitätsmedien“, allen voran die SZ und der Spiegel, bewusst vernebelten.

4) Ein interessantes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einem Plagiatsvorwurf gegenüber einem Ratgeber-Sachbuch finden Sie hier.

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