Personal Finance „Krankenstand wäre ein anderer“ – dm-Chef fordert Gehaltskürzung bei Krankheit

„Krankenstand wäre ein anderer“ – dm-Chef fordert Gehaltskürzung bei Krankheit

Die Diskussion um Karenztage spitzt sich zu: dm-Chef Christoph Werner will Arbeitnehmer bei Krankheit zur Kasse bitten. Was steckt hinter dieser Forderung?

In Deutschland brodelt es. Die Debatte um die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag hat an Fahrt aufgenommen. Mitten in diesem Sturm der Meinungen steht nun auch Christoph Werner, der Chef des Drogerieriesen dm, der mit einer provokanten Forderung die Wogen weiter aufwühlt. Doch worum geht es eigentlich in dieser Diskussion? Und was sind die möglichen Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Krankenstand – Ein heißes Eisen

Die Zahl der Krankmeldungen in Deutschland hat in letzter Zeit deutlich zugenommen. Die DAK meldete im Sommer 2024 einen neuen Höchststand, und das während einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Christoph Werner, Chef von dm, ist überzeugt: „Wenn eine Krankmeldung sich auch auf das Einkommen auswirken würde, wäre der Krankenstand in Deutschland ein anderer.“ Doch was genau meint er damit?

Die Debatte um die Karenztage

Die Diskussion über die Einführung von Karenztagen ist nicht neu, aber sie gewinnt an Brisanz. Ein Karenztag bedeutet, dass Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung am ersten Tag keinen Lohn erhalten. Allianz-Chef Oliver Bäte hat dies bereits gefordert, und nun reiht sich auch Werner in die Riege der Befürworter ein. Doch was sind die Argumente dafür und dagegen?

Befürworter argumentieren, dass finanzielle Anreize das Verhalten der Menschen beeinflussen. Christoph Werner sieht es im Gespräch mit dem „stern“ so: „Grundsätzlich bin ich der Überzeugung, dass menschliches Verhalten neben der Einsicht auch durch die Konsequenzen beeinflusst wird, die es auslöst.“ Kritiker hingegen warnen, dass dies zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen könnte. Schließlich ist es nach wie vor gesetzlich festgelegt, dass bei Krankheit das Gehalt weiterhin gezahlt werden muss.

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