Unangebracht: Wann Weihnachtsgeschenke im Job zur Falle werden
Die individuellen Umstände sind entscheidend. Ein Geschenk, das mit einer Erwartung verknüpft ist, kann selbst bei geringem Wert als Bestechung gewertet werden. Wer solche Geschenke dennoch annimmt, könnte im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen, schreibt „wmn.de“.
Im Zweifel nachfragen
Kleine Geschenke, die nicht an eine Gegenleistung gebunden sind, können meist bedenkenlos angenommen werden. Doch bei Unsicherheit sollte man immer den Chef oder die Chefin fragen und sich eine Bestätigung einholen – am besten schriftlich.
Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Geschenke. Doch im Job sollte man genau hinschauen, was man annimmt. Die Grenzen zwischen einer netten Geste und Bestechung sind oft fließend. Wer sich unsicher ist, sollte besser nachfragen, als später in Erklärungsnot zu geraten.