Chef-SMS nach Feierabend? Schluss damit!
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein sorgt für Aufsehen: Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit keine SMS von Vorgesetzten lesen oder beantworten. Was das für den Arbeitsalltag bedeutet.
Feierabend und das Jobhandy klingelt, der Chef ist dran – für viele ein rotes Tuch, doch keine Seltenheit. Dennoch gehen die meisten dran. Doch jetzt gibt es gute Nachrichten für alle, die sich nach der Arbeit einfach mal entspannen wollen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, in ihrer Freizeit auf SMS von Chefs zu reagieren, wie „wmn.de“ berichtet. Ein Urteil, das für Klarheit sorgt und vielen den Rücken stärkt.
Das Urteil im Detail
Die Frage, ob man außerhalb der Arbeitszeit für den Chef erreichbar sein muss, beschäftigt viele. Das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein hat sich dieser Problematik angenommen und eine wegweisende Entscheidung getroffen. Laut dem Urteil (Az.: 1 Sa 39 öD/22) müssen Arbeitnehmer nach dem Feierabend keine dienstlichen Nachrichten lesen oder beantworten, geschweige denn Aufgaben für den Vorgesetzten erledigen, berichtet „wmn.de“ und beruft sich auf den „Spiegel“. Eine Erleichterung für viele, die sich durch ständige Erreichbarkeit gestresst fühlten.