Leadership & Karriere Alkohol auf der Weihnachtsfeier: Diese Gefahren drohen

Alkohol auf der Weihnachtsfeier: Diese Gefahren drohen

Alkoholisierte Mitarbeiter: Verantwortung des Arbeitgebers

Kein Chef sieht es gern, wenn Mitarbeiter auf der Betriebsfeier über die Stränge schlagen. Doch die Verantwortung, das richtige Maß zu finden, liegt bei den Mitarbeitern selbst. Auch bei bekannten Alkoholproblemen einzelner Mitarbeiter ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die gesamte Belegschaft zur Abstinenz zu zwingen.

Dennoch besteht eine Garantenstellung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass stark alkoholisierte Mitarbeiter keine Gefahr für sich oder andere darstellen. In der Praxis kann dies bedeuten, einem betrunkenen Mitarbeiter den Autoschlüssel abzunehmen oder ein Taxi zu rufen. Andernfalls haftet der Arbeitgeber, weil er die Fürsorgepflicht verletzt hat.

Die rechtliche Lage scheint auf den ersten Blick klar: Solange die Feier im üblichen Rahmen bleibt, fällt sie unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht haftbar gemacht werden kann, solange der Alkoholkonsum „sozialadäquat“ bleibt. Doch ein klar definiertes Ende der Feier kann helfen, rechtliche Grauzonen zu vermeiden. Dies rät auch Borgmann, um eine Haftung für ausufernde „Aftershow-Partys“ auszuschließen.

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