Weihnachtsurlaub gestrichen: In diesen Fällen ist es erlaubt
Urlaubssperren: Wenn der Chef den Daumen senkt
Die Weihnachtszeit ist für viele die perfekte Gelegenheit, die Seele baumeln zu lassen und der Arbeit fernzubleiben, um Zeit mit der Familie zu verbringen. Doch Vorsicht: Arbeitgeber haben das letzte Wort. Urlaubsanträge können nicht willkürlich abgelehnt werden, aber dringende betriebliche Gründe oder konkurrierende Urlaubswünsche – gerade rund um die Feiertage – anderer Kollegen können dazu führen, dass der Chef eine Entscheidung treffen muss, wie „focus.de“ schreibt. Besonders in Zeiten hohen Arbeitsaufkommens, wie zum Jahreswechsel, kann eine Urlaubssperre verhängt werden. Fachanwältin Nathalie Oberthür erklärt, dass dies aus betrieblichen Gründen durchaus möglich ist, so „focus.de“.
Feiertagszuschläge: Eine Frage des Vertrags
Anders sieht es da an den Feiertagen aus. Am 25.12., 26.12. und am 1.1. ruhen viele Betriebe, doch in einigen Branchen wie etwa im Krankenhausbetrieb wird natürlich weitergearbeitet. Ein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschläge besteht jedoch nicht. Ob und in welcher Höhe Zuschläge gezahlt werden, hängt von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ab. Der Berliner Arbeitsrechtler Alexander Bredereck weist auf „focus.de“ darauf hin, dass auch die betriebliche Übung hier eine Rolle spielen kann.