Mehr Geld für Minijobber: So viel gibt’s ab 2025!
Ab Januar 2025 winkt Minijobbern mehr Geld: Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro, die Verdienstgrenze auf 556 Euro. Was das für die Arbeitszeit bedeutet, erfährst du hier.
In Deutschland boomt der Minijob. Ob Schüler, Studenten oder Rentner – viele nutzen die Möglichkeit, sich mit einer geringfügigen Beschäftigung etwas dazuzuverdienen. Doch jetzt gibt es Neuigkeiten, die das Herz eines jeden Minijobbers höherschlagen lassen: Ab Januar 2025 wird der Mindestlohn erhöht. Was das für die Verdienstgrenze bedeutet und warum die Arbeitszeit trotzdem gleich bleibt.
Was bedeutet die Anpassung des Mindestlohns?
Die Minijob-Zentrale hat es offiziell gemacht: Der Mindestlohn steigt ab Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Das bedeutet nicht nur mehr Geld pro Stunde, sondern auch eine Anpassung der Verdienstgrenze für Minijobs. Diese wird von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat angehoben. Das klingt nach einem kleinen Schritt, kann aber für viele Minijobber eine große Wirkung haben. Schließlich bleibt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43 Stunden. Das bedeutet, man kann mehr verdienen, ohne mehr arbeiten zu müssen.