Leadership & Karriere Krankmeldung folgt der Kündigung: Ist das eine gute Idee?

Krankmeldung folgt der Kündigung: Ist das eine gute Idee?

Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssen im Ernstfall ihre Krankheit beweisen, wenn die Krankschreibung angezweifelt wird. Im besagten Fall konnte die Klägerin das Gericht nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen. Die Konsequenz: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das Urteil lässt keine Revision zu, jedoch wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht (Az.: 5 AZN 389/23). Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickelt.

Die Krankmeldung nach einer Kündigung ist ein zweischneidiges Schwert. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nur dann krankschreiben lassen, wenn wirklich eine Krankheit vorliegt. Besser ist: Augen zu und durch. Ansonsten könnte das Ganze zu einem teuren Abenteuer werden. Arbeitgeber haben das Recht, skeptisch zu sein und die Zahlung einzustellen. Ein Urteil, das zum Nachdenken anregt und zeigt, dass man in der Arbeitswelt besser auf der sicheren Seite bleibt.

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