Kontoauszüge: Wie lange müssen sie wirklich bleiben?
Privatpersonen: Drei Jahre reichen oft aus
Für die meisten Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Pflicht, Kontoauszüge aufzubewahren. Dennoch raten Expert:innen, diese Dokumente mindestens drei Jahre lang zu behalten, wie unter anderem „bankenverband.de“ schreibt. Warum? Weil dies der Zeitraum ist, in dem die gesetzliche Verjährungsfrist für viele Alltagsgeschäfte abläuft. So kann man im Zweifelsfall nachweisen, dass eine Rechnung tatsächlich bezahlt wurde. Ein weiterer Tipp: Werden Dienstleistungen wie Handwerksarbeiten von der Steuer abgesetzt, sollten die zugehörigen Belege mindestens bis zum Erhalt des Steuerbescheids und dem Ablauf der Einspruchsfrist aufbewahrt werden. Und wenn es um größere Anschaffungen oder bedeutende Lebensereignisse mit finanziellen Auswirkungen geht, kann es sinnvoll sein, die Auszüge länger zu behalten.
Vielverdiener: Sechs Jahre sind Pflicht
Für diejenigen, die mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen, gelten strengere Regeln. Laut „bankenverband.de“ müssen solche Vielverdiener ihre Kontoauszüge sechs Jahre lang aufbewahren. Diese Regelung hat steuerliche Gründe und betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie andere Einnahmequellen.
Unternehmer:innen: Zehn Jahre für die Akten
Unternehmer:innen und Freiberufler:innen haben es noch strenger. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Zahlungsbelege und damit auch die Kontoauszüge für zehn Jahre zu archivieren. Diese Regelung dient der steuerlichen Nachvollziehbarkeit und der Dokumentation geschäftlicher Aktivitäten.