Leadership & Karriere Kindergeld-Erhöhung versinkt im Nach-Ampel-Chaos 

Kindergeld-Erhöhung versinkt im Nach-Ampel-Chaos 

Nach dem Bruch der Regierungskoalition stehen die meisten der geplanten Vorhaben der ehemaligen Ampel-Regierung auf der Kippe. Rund um die Pläne im Sozialbereich herrscht derzeit vor allem eines: Durcheinander. Das erste Opfer könnte die Erhöhung des Kindergelds werden.

1. Der Status Quo.

    Das Chaos geht so weit, dass um das für viele Familien fest eingeplante und auch zum Leben notwendige Kindergeld Gerüchte herumwabern, ob es nicht sogar gekürzt wird. Tatsächlich ist nur die geplante Erhöhung um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind ungewiss. Ebenso die parallellaufende Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags um 60 Euro. Regulär ermittelt das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder des Lohnsteuer-Jahresausgleichs, was für die Steuerzahler jeweils günstiger ist: Kindergeldbezug oder Nachlass bei der Einkommensteuer. Sollte es nicht zu einer Reform kommen, bleibt es beim bisher gewohnten Verfahren. Änderungen sind bei Einzelvorhaben denkbar, wenn sich rasch eine Bundestagsmehrheit findet. Dafür gibt es noch zwei Sitzungswochen im Dezember. Die letzte November-Sitzungswoche, in der man über den Bundeshaushalt debattieren wollte, wurde gerade mit Mehrheit durch die Ampelparteien und die bürgerliche Opposition komplett gestrichen, statt sie umzuwidmen. Offenbar soll dies Ruhe und Gelassenheit auch angesichts drängender Probleme vermitteln. 

    2. Was war geplant? 

    Die Ampel-Koalition hatte seit längerem eine umfassende Reform auf dem Schirm, die sogenannte Kindergrundsicherung. Das Gesetzespaket verfolgte das Ziel, Kinderarmut effizienter als bisher zu bekämpfen und vor allem dafür zu sorgen, dass Hilfen bei bedürftigen Kindern ankommen. Die Reformvorhaben aus dem Hause von Bundesfamilienministerin Lisa Paus stießen allerdings schon im Regierungsbündnis auf Vorbehalte. Zwar warb der Entwurf damit, dass so die Sozialleistungen für Kinder aus einer Hand kommen sollten, also sowohl für Kindergeldempfänger als auch Bürgergeldbezieher. Letztere erhalten im Rahmen ihrer Sozialleistung pro Kind zwischen 318 und 423 Euro. Die Kindergrundsicherung sollte das bisherige Kindergeld (250 Euro) für alle umfassen, künftig Kindergarantiebetrag genannt, plus einer gestaffelten Zusatzleistung je nach Einkommen.  

    Der Betrag sollte bis zu 573, nach anderen Quellen (so etwa das Portal oeffentlicher-dienst) sogar 636 Euro pro Kind ausmachen. Das Ganze für Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr (derzeit: 25.). Dazu sollten der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöht werden, 2026 war dafür eine weitere Erhöhung geplant. Die Ministerin warb mit dem Argument, die Zusammenfassung der Leistungen verringere den bürokratischen Aufwand. Als jedoch davon die Rede war, für das Vorhaben eine eigene Behörde mit 5.000 zusätzlichen Stellen aufzubauen, schwand in der Regierung die Begeisterung sehr schnell. Damit geriet der Plan in zeitraubende interne Diskussionen, was eine Verabschiedung im Kabinett noch vor dem Ende der Koalition verhinderte. 

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