Leadership & Karriere Altersvorsorge für sich selbst: Warum die Regierung in Wahrheit zusammenhält

Altersvorsorge für sich selbst: Warum die Regierung in Wahrheit zusammenhält

Das Problem: Sollte eine Partei wie die derzeit widerborstige FDP oder die Grünen die Regierung vorzeitig verlassen, hätte kein FDP-Minister Anspruch auf eine Pension. Die SPD trifft dieses Szenario weniger hart, weil deren Amtsträger zum Teil schon in der Vorgängerregierung saßen und genug Amtsjahre „auf dem Buckel“ haben. Kanzler Scholz etwa war unter Angela Merkel Finanzminister.

Voraussetzung für das „Angst-Szenario“ der Grünen und Liberalen ist, dass Scholz in einer Minderheitsregierung mit jeweils anderen Parteien weiterregiert. Sollte der Kanzler selbst zurücktreten, wären die neuen Minister und Staatssekretäre aus dem Schneider. Das liegt an einer abstrusen Regelung, die im Bundesministergesetz verankert ist. Dort steht, dass ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf sein volles Ruhegehalt hat, „wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat“. In der Praxis greift jedoch bereits nach zwei Jahren eine Regelung, die Juristen als „rechtliche Fiktion“ beschreiben. Laut dieser Rechen-Konstruktion gilt eine ununterbrochene Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren als eine Amtszeit von vier Jahren. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn auch der Kanzler abtritt. Bleibt er im Amt, gehen seine ausgeschiedenen Kabinettsmitglieder und deren Zuarbeiter leer aus.

Die Regel war einst umstritten. Als die FDP noch in der Opposition war, stellte sie 2020 den Antrag, die „rechtliche Fiktion“ aus dem Gesetz zu streichen: Die Ansprüche auf Ruhegehalt müssten sich nach der tatsächlichen Amtszeit richten, fanden die Liberalen damals. Doch ihr Antrag wurde von allen anderen Fraktionen deutlich überstimmt. Inzwischen dürften auch in der FDP-Fraktion viele froh sein, dass es diese großzügigen Regelungen zur Altersvorsorge gibt. Jetzt müssen sie nur noch ein paar Monate abwarten.

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