AnlagePunk 2 Milliarden Euro futsch: BKA trennt sich zu früh von beschlagnahmtem Bitcoin-Schatz

2 Milliarden Euro futsch: BKA trennt sich zu früh von beschlagnahmtem Bitcoin-Schatz

Das BKA verkaufte Bitcoins im Wert von Milliarden, die es zuvor beschlagnahmt hatte. Allerdings verpasste man das Allzeithoch des Kurses. Warum das deutsche Recht dahintersteckt.

Bitcoin, die Kryptowährung, die einst als Spielzeug für Nerds galt, hat sich längst zu einem ernstzunehmenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Doch was passiert, wenn eine staatliche Behörde wie das Bundeskriminalamt (BKA) plötzlich zum Großinvestor wird? Genau das ist geschehen, als das BKA im Sommer 2024 begann, eine riesige Menge Bitcoins zu verkaufen. Diese Geschichte ist ein Paradebeispiel dafür, wie das Gesetz manchmal den Markt überlistet.

BKA und der Bitcoin-Schatz

Im Januar 2024 übergab ein Betreiber des illegalen Portals movie2k.to dem BKA fast 50.000 Bitcoin, wie „t3n“ berichtet. Diese Menge, die zu diesem Zeitpunkt etwa zwei Milliarden Dollar wert war, stellte die größte Beschlagnahmung dieser Art in der Geschichte Deutschlands dar. Doch was macht man mit so viel digitalem Gold? Verkaufen, natürlich! Und genau das tat das BKA im Sommer 2024 – mit gemischtem Erfolg.

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