Personal Finance Rundfunkgebühren: Unter diesen Umständen ist man davon befreit

Rundfunkgebühren: Unter diesen Umständen ist man davon befreit

Es gibt Tipps, wie Rentner und andere Gruppen sich vom Rundfunkbeitrag befreien können. Nutze gesetzliche Schlupflöcher, um bares Geld zu sparen!

Der Rundfunkbeitrag, ehemals bekannt als GEZ-Gebühr, ist für viele ein leidiges Thema. Seit 2013 zahlen Haushalte pauschal 18,36 Euro monatlich, unabhängig von der Anzahl ihrer Rundfunkgeräte. Doch es gibt Ausnahmen! Vor allem Rentner und andere spezifische Gruppen können sich unter bestimmten Bedingungen von dieser Zahlungspflicht befreien lassen. Aber wie funktioniert das genau? Und wer hat Anspruch auf eine Befreiung? Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen.

Die Rundfunkgebühr: Was steckt dahinter?

Seit der Reform 2013 zahlen alle Haushalte in Deutschland einen einheitlichen Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Umstellung sorgte für viel Aufsehen, denn nun spielt es keine Rolle mehr, ob ein Haushalt über Fernseher oder Radio verfügt. Der monatliche Betrag von 18,36 Euro ist für jeden Haushalt verpflichtend. Doch es gibt Ausnahmen, die vielen nicht bekannt sind.

Befreiung für Rentner: Wer profitiert?

Rentner, die finanzielle Unterstützung durch Grundsicherung oder Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) erhalten, dürfen sich über gute Nachrichten freuen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich. Anders sieht es bei Empfängern von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld aus – für sie bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Auch Pflegebedürftige können unter bestimmten Bedingungen von der Gebühr befreit werden. Ein Pflegegrad allein reicht jedoch nicht aus; es müssen zusätzliche Leistungen bezogen werden.

Interessant wird es für Bewohner bestimmter Bundesländer: In Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz können Pflegegeldbezieher sich ebenfalls befreien lassen. Wer in ein Pflegeheim zieht, kann sich ebenfalls von der GEZ-Gebühr verabschieden.

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