Life & Style Rückzug aus der Politik: Wie gut ist Kevin Kühnert abgesichert?

Rückzug aus der Politik: Wie gut ist Kevin Kühnert abgesichert?

Interessant ist das „Übergangsgeld“ 

Daneben bekommen alle Abgeordneten, also auch Kühnert, eine „steuerfreie Kostenpauschale“ von 5051,54 Euro, mit der „alle durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen“ abgedeckt werden sollen, beispielsweise Kosten für ein eventuelles Wahlkreisbüro. Entschädigung und Abgeordnetenpauschale werden jedes Jahr angepasst. (Die Mitarbeiter im Büro, beispielsweise Sekretärin oder Referenten, werden aus einem weiteren Topf in einer Höhe von bis zu 25.874 Euro pro Monat gezahlt – aber diese Vergütungen gehen von der Bundestagsverwaltung direkt an die Angestellten, und verwandt, verheiratet oder verschwägert dürfen diese Mitarbeiter mit dem Abgeordneten nicht sein.)

Wie aber sieht es nun nach dem Ausscheiden aus dem Parlament aus? Da steht jedem Ex-Abgeordneten eine „Altersentschädigung“ zu. Sie beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um 2,5 Prozentpunkte an. Nach vier Jahren sind es also 10 Prozent von den genannten 11.227,20 Euro. Macht 1122,70 Euro. Der Höchstbetrag, den ein Abgeordneter erreichen kann, liegt bei 65 Prozent – aber dafür muss er 26 Jahre dem Bundestag angehören.

Und: Die Altersentschädigung wird, wie der Name schon signalisiert, erst im Alter, konkret: zum 67. Lebensjahr gezahlt. Kevin Kühnert muss noch 32 Jahre darauf warten. Von „4000 Euro monatlich“ kann mithin keine Rede sein.

Direkten Anspruch hat er immerhin auf das „Übergangsgeld“ in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung, also 11.227,20 Euro, und dies für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit. Nach vier Jahren bekommt Kühnert darum noch vier Monate lang die Bezüge, die er als Bundestagsabgeordneter hatte. Das soll den Parlamentariern als Überbrückung bis zum Wiedereinstieg in eine Erwerbstätigkeit dienen. Nimmt jemand schon vor Ablauf der ihm zustehenden Zahl an Entschädigungsmonaten eine neue Stelle an, wird das dabei erzielte Einkommen mit dem Übergangsgeld verrechnet.

Zusammenfassung: Ein MdB, der sein Mandat im Bundestag verliert oder (wie Kühnert) nicht mehr antritt, fällt nicht ins Bodenlose – und das ist gut so. Aber spätestens nach vier Monaten wird er wieder arbeiten müssen, um sich zu ernähren. Wir wissen nicht, welche Karriere Kühnert, der sich allerdings zuerst um seine Gesundung kümmern muss, anstreben wird. Doch ein Ex-Generalsekretär, der mit einem gut gefüllten Adressbuch aus dem Bundestag scheidet, wird eher in der Managementetage des nächsten Unternehmens als im Callcenter starten.

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