Krankschreibung: Chef fordert Beweise – was ist erlaubt?
Was muss ein Arbeitgeber beim Betrugsverdacht tun?
Sollte ein Arbeitgeber Zweifel hegen, ob der Angestellte wirklich krank ist, steht er vor der Herausforderung, konkrete Beweise für die Zweifel an einer Krankschreibung zu erbringen. Der Gesetzgeber verlangt klare Anhaltspunkte, um den Beweiswert einer Krankschreibung zu erschüttern. Ohne Diagnosen oder detaillierte Informationen über die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist das schwierig. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet Arbeitnehmende, den Arbeitgeber über die Krankheitsdauer zu informieren. Ein ärztliches Attest ist aber, ohne anderweitige vertragliche Forderungen, erst nach drei Tagen fällig.
Kontrolle: Wie weit darf der Chef gehen?
In Sonderfällen können Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um ihre Zweifel aus dem Weg zu räumen. Ein Hausbesuch ist tatsächlich im Bereich des Möglichen, jedoch ist der Arbeitnehmende nicht gezwungen, seinen Chef hereinzulassen. Spoiler: Diese Besuche liefern eher selten Aufschluss darüber, ob der Arbeitnehmende krank ist oder nur so tut. Gesetzliche Vorgaben erlauben es außerdem, sich während der Krankschreibung außerhalb der vier Wände aufzuhalten, solange die Genesung nicht darunter leidet.