Homeoffice-Überwachung: Wie weit darf der Chef gehen?
Rechtliche Grenzen in Deutschland
In Deutschland sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überwachung von Mitarbeitern klar definiert. Eine umfassende Überwachung ist hier nicht erlaubt. „Eine Totalüberwachung ist hierzulande verboten“, so der Arbeitsrechtler Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences laut „wmn.de“. Unternehmen müssen sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten. Diese schreibt vor, dass Mitarbeiter nur mit ihrer Zustimmung überwacht werden dürfen. Verstöße können teuer werden, mit Bußgeldern von bis zu vier Prozent des internationalen Umsatzes.
Die Macht der Kommunikation
Doch es gibt auch andere Wege, die Kontrolle zu behalten, die für beide Parteien angenehmer sein dürfte. Dabei spielt aber auch Vertrauen eine Rolle, denn: Kommunikation ist der Schlüssel. Regelmäßige Meetings, sei es per Video oder Telefon, helfen, den Draht zu den Mitarbeitern nicht zu verlieren. Feedback und klare Anweisungen schaffen ein Gefühl der Verantwortlichkeit. So bleibt das Team auch im Homeoffice motiviert und auf Kurs.
Eine weitere Strategie ist die Festlegung vom Arbeitspensum. Welche Aufgaben stehen an? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Klare Vorgaben helfen, die Produktivität zu sichern. So wissen die Mitarbeiter, woran sie sind, und können ihre Arbeit besser strukturieren. Vorgesetzte sehen, ob die Mitarbeitenden ihre Zeit wertvoll nutzen und abliefern.