Chef verbietet Handys am Arbeitsplatz? Das sind die Regeln!
Darf der Chef Handys während der Arbeitszeit verbieten? Ein Blick ins Arbeitsrecht zeigt: Es ist möglich, aber es gibt Ausnahmen. Hier sind die wichtigsten Fakten und rechtlichen Grundlagen.
Smartphones sind allgegenwärtig. Jeder dadellt daran rum, ob in der Bahn, auf der Toilette oder eben im Büro. Doch geht das so einfach? Fast jeder Angestellte nutzt sie, auch während der Arbeitszeit. Doch was, wenn der Chef oder die Chefin plötzlich ein Handyverbot ausspricht? Darf das überhaupt sein? Ein Blick ins Arbeitsrecht bringt Licht ins Dunkel.
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Nach Meinung der Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kathrin Schulze Zumkley, ist die Sache laut „wmn.de“ klar: „Der Arbeitgeber darf die Arbeitspflicht konkretisieren und das Arbeitsverhalten regeln.“ Das bedeutet im Klartext: Ja, der Chef darf Handys während der Arbeitszeit verbieten. Dies ist besonders relevant, wenn Smartphones als Störquellen betrachtet werden. Ein häufiges Beispiel: Handys müssen im lautlosen Modus betrieben werden, um sich – aber allen voran auch das Kollegium – nicht abzulenken.