Büromaterialien mit nach Hause nehmen: Was ist erlaubt?
Homeoffice-Ausstattung: Arbeitgeber in der Pflicht
Viele sind überrascht, dass der Arbeitgeber für eine angemessene Ausstattung des Homeoffice verantwortlich ist. Doch das bedeutet nicht, dass man sich einfach bedienen darf. Die benötigten Arbeitsmittel sollten zwar bereitgestellt werden, aber „nur sollte der Arbeitnehmer dies nie als Einladung verstehen, sich die Mittel unbefugt beim Arbeitgeber zu besorgen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber „t-online“. Der kluge Angestellte fragt lieber nach, bevor er den Bürobedarf in die eigene Tasche steckt.
Mitnahme von Büromaterial: Ein schmaler Grat
Der Gedanke, ein paar Kleinigkeiten aus dem Büro mit nach Hause zu nehmen, ist verlockend. Schließlich bemerkt doch niemand, wenn mal ein Stift oder ein Block fehlt, oder? Falsch gedacht! Die unbefugte Mitnahme von Büromaterial kann bereits ein Grund für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein! Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um teure Geräte oder einfache Kugelschreiber handelt. Die Regelung ist klar und deutlich: Finger weg, wenn keine Erlaubnis vorliegt.