Personal Finance Berufsunfähigkeitsrente: Steuerfalle oder Sicherheit?

Berufsunfähigkeitsrente: Steuerfalle oder Sicherheit?

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Rente aus einer privaten BU-Versicherung gilt als Einkommen. Steuerpflichtig ist der sogenannte Ertragsanteil. Dieser hängt davon ab, wie lange die Rente voraussichtlich bezogen wird. Ein Arzt stellt fest, wie lange die Rentenzahlung andauern könnte. Je länger die Laufzeit, desto höher der Ertragsanteil, der versteuert werden muss. Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) regelt dies genau. Ein Beispiel: Ein 55-jähriger Versicherter erhält eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro bis zum 67. Lebensjahr. Die Laufzeit beträgt 12 Jahre, der steuerpflichtige Ertragsanteil liegt bei 14 Prozent. Das bedeutet, 280 Euro pro Monat müssen versteuert werden. Pro Jahr sind das demnach 3.360 Euro. Liegt das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an. Doch Vorsicht: Zusätzliche Einkünfte können den Freibetrag überschreiten und damit die Steuerpflicht auslösen.

Kombinierte Rentenversicherung mit BU

Bei einer Kombination aus BU und Rentenversicherung, wie der Rürup-Rente, fließt ein Teil der Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung, der andere in die Altersvorsorge. Die BU-Beiträge dürfen nicht mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags ausmachen. Wird der Versicherte vor Rentenbeginn berufsunfähig, ist die BU-Rente anteilig zu versteuern. Hier gilt nicht der Ertragsanteil, sondern der Rentenfreibetrag, der jährlich sinkt. Ein Beispiel: Ein Versicherter wird 2024 berufsunfähig und erhält eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro. Der Rentenfreibetrag für 2036 beträgt 11 Prozent. Somit sind 89 Prozent der Rente steuerpflichtig. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 21.360 Euro pro Jahr. Bei einem Grundfreibetrag von 11.784 Euro fallen etwa 540 Euro Steuern an.

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