Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Ampel entlastet Rentner
Für die volle Erwerbsminderungsrente wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze auf drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße festgelegt. Im Jahr 2025 beträgt diese Bezugsgröße 3.745 Euro monatlich, was eine jährliche Grenze von 19.661,25 Euro ergibt. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, was einem Betrag von 39.322,50 Euro entspricht. Diese Anpassungen bieten den Rentnern mehr Spielraum, um ihre Einkünfte durch Nebenjobs aufzubessern, ohne ihre Rentenleistungen zu gefährden.
Was bedeutet das für die Rentner?
Die neuen Regelungen bedeuten mehr finanzielle Freiheit für Rentner, die neben ihrer Rente arbeiten möchten. Bei voller Erwerbsminderung dürfen Rentner monatlich bis zu 1.638 Euro hinzuverdienen, während bei teilweiser Erwerbsminderung ein Bruttoeinkommen von 3.276,81 Euro möglich ist.
Dabei ist zu beachten, dass Erwerbsgeminderte nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten dürfen, um ihren Status nicht zu gefährden. Für jene mit voller Erwerbsminderung sind maximal drei Stunden pro Tag erlaubt. Abgsehen von der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenze gibt es auch individuelle Grenzen, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor der Erwerbsminderung orientieren. Diese können individuell höher sein, weshalb es ratsam ist, sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Überschreiten Rentner die festgelegten Grenzen, wird ihr Gehalt zu 40 Prozent auf ihre Rente angerechnet.