Leadership & Karriere Kündigung trotz Krankschreibung erlaubt! Das musst du wissen

Kündigung trotz Krankschreibung erlaubt! Das musst du wissen

Bedingungen für eine Kündigung trotz Krankschreibung

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht einfach so möglich. Es müssen drei wesentliche Bedingungen erfüllt sein:

  1. Lange Abwesenheit: Arbeitnehmer müssen mindestens sechs Wochen im Jahr krankheitsbedingt fehlen, wie „t-online.de“ schreibt. Dabei ist es egal, ob diese sechs Wochen am Stück oder über das Jahr verteilt sind. Eine so lange Abwesenheit kann zu betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen.
  2. Negativprognose: Wenn die Erkrankung auch nach sechs Wochen nicht besser wird, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, so der Deutsche Anwaltverein laut „wmn.de“. Eine negative Gesundheitsprognose kann auch dann bestehen, wenn eine vollständige Genesung bei dem Erkrankten noch im Bereich des Möglichen liegt. Doch es gibt einen Hoffnungsschimmer: Eine positive Prognose vom Arzt kann helfen, die Kündigung abzuwenden.
  3. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft arbeitsunfähig ist und nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, ist eine Kündigung ebenfalls möglich. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht in solchen Fällen eine unzumutbare Belastung für das Unternehmen, so „wmn.de“. Die Hürden für eine Kündigung sind hier niedriger, da das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als gering angesehen wird.

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