Life & Style Irrtümer über Scheidungen: Was Partner oft nicht wissen

Irrtümer über Scheidungen: Was Partner oft nicht wissen

Zugewinngemeinschaft: Fairer Ausgleich

Mit der Eheschließung entsteht jedoch eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung anteilig geteilt wird. Der Partner mit dem größeren Vermögenszuwachs muss dem anderen einen Ausgleich zahlen. Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), betont laut „Utopia.de“: „Das führt eigentlich zu ziemlich gerechten Ergebnissen.“ Denn oft steckt ein Partner beruflich zurück, um sich um Kinder oder Haushalt zu kümmern, während der andere Karriere macht.

Erbschaften und Wertzuwachs

Erbschaften während der Ehe sind vom Zugewinn ausgeschlossen. Doch der Wertzuwachs einer geerbten Immobilie zählt zum Zugewinn. Krüger erläutert, dass der Ausgleichsanspruch immer ein Geldanspruch ist. Ein Beispiel: Ein Auto, das während der Ehe angeschafft wurde, gehört nicht automatisch beiden Partnern. Im Falle einer Scheidung muss der Wert des Autos ausgeglichen werden, wenn es sich aber um den einzigen Vermögenszuwachs der Eheleute handelt, schreibt „Utopia.de“.

Komplexe Zugewinnausgleichsberechnung

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs kann komplex sein. Krüger gibt bei „Utopia.de“ ein Beispiel. So wird auf der Website erklärt: „Ein Ehemann startet mit einem Vermögen von einer Million Euro in die Ehe, seine Frau hat nichts. An dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, kann die Frau ein Vermögen von 200.000 Euro vorweisen, der Mann hat von seiner anfänglichen Million im Laufe der Zeit ein Viertel verloren – ihm verbleiben 750.000 Euro. Obwohl die Frau also objektiv weniger Vermögen hat, liegt der Zugewinn ausschließlich bei ihr. Ihrem Mann steht darum die Hälfte ihres Vermögens, 100.000 Euro, zu“.

Ehevertrag: Schutz für Unternehmer

Wer keine Lust auf viel Diskussion hat, könnte vorab einen Ehevertrag aufsetzen – auch wenn das ziemlich unromantisch klingt, es gibt Sicherheit. Ein Ehevertrag kann die Zugewinngemeinschaft modifizieren oder ausschließen. Besonders sinnvoll ist dies für Unternehmer. „Denn das Unternehmen wird beim Zugewinnausgleich mit eingepreist“, erklärt Becker. Ein Ehevertrag kann verhindern, dass die berufliche Existenz durch eine Scheidung gefährdet wird.

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