Leadership & Karriere Chefkontrolle bei Krankmeldung: Was ist erlaubt und was nicht?

Chefkontrolle bei Krankmeldung: Was ist erlaubt und was nicht?

Chef vor der Tür trotz Krankmeldung? Was Arbeitnehmer wissen müssen: Rechte und Pflichten bei Krankheitskontrollen durch den Arbeitgeber. Tipps und rechtliche Hintergründe.


Ein Anruf vom Chef während der Krankschreibung oder sogar ein unangekündigter Besuch? Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob das rechtens ist. Besonders im Fall des deutschen Tesla-Werks in Grünheide bei Berlin sorgte dies für Aufsehen. Dort standen plötzlich Vorgesetzte vor der Tür der krankgemeldeten Mitarbeiter. Was darf der Chef wirklich und welche Rechte haben Arbeitnehmer? „Bild“ hat dazu eine Expertin befragt.

Hausbesuche durch den Chef: Zulässig oder nicht?

Die Vorstellung, dass der Chef plötzlich vor der Tür steht, ist für viele Arbeitnehmer beunruhigend. Nicole Mutschke, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt gegenüber „Bild“: „Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Hausbesuche im Krankheitsfall machen oder den Mitarbeiter auch anrufen, wenn dies dringend erforderlich ist, also vielleicht nur der erkrankte Mitarbeiter über ein benötigtes Passwort verfügt.“ Doch keine Panik: „Die Arbeitnehmer sind allerdings nicht verpflichtet, die Tür zu öffnen oder ans Handy zu gehen.“

Verdacht auf Krankheitsmissbrauch

Ein weiteres heikles Thema ist der Verdacht, dass ein Mitarbeiter nur vorgibt, krank zu sein. Hier kann der Chef Maßnahmen ergreifen und beispielsweise die Krankenkasse informieren, meint die Expertin. „Der medizinische Dienst prüft den Fall dann und macht gegebenenfalls einen Hausbesuch“, so Mutschke. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer kooperieren, um keine Leistungen zu verlieren.

Detektiveinsatz bei Verdachtsfällen

Noch drastischer wird es, wenn der Chef den Verdacht hat, dass der Mitarbeiter während der Krankmeldung einer anderen Arbeit nachgeht. In solchen Fällen darf der Arbeitgeber sogar einen Detektiv beauftragen. „Bestätigt sich der Verdacht, muss der Angestellte die Detektei-Kosten tragen, und es droht eine fristlose Kündigung“, sagt Mutschke.

Als Beispiel werden hier Fotos auf Social Media genannt, die den vermeintlich erkrankten Mitarbeiter im Kontext mit einem Konkurrenz-Unternehmen zeigen. Aber Vorsicht: „Gibt es allerdings keinen begründeten Verdacht, hat der Angestellte sogar einen Schmerzensgeldanspruch, wenn er von einem Detektiv ausspioniert wird“, ergänzt die Anwältin.

Freizeitaktivitäten während der Krankschreibung

Hat es Konsequenzen, wenn der Chef oder ein Kollege den krankgemeldeten Mitarbeiter im Supermarkt oder Fitnessstudio antrifft? „Wer krank ist, sollte nichts tun, was der Genesung schadet“, betont Mutschke. Das bedeutet jedoch nicht, dass man das Haus nicht verlassen darf. „Es gibt allerdings keine Pflicht zur Bettruhe. Und natürlich darf man Lebensmittel und Medikamente im Krankheitsfall einkaufen oder sich sportlich betätigen, wenn der Arzt nicht davon abgeraten hat.“

Psychische Belastungen und häufige Krankmeldungen

Regelmäßige Krankmeldungen können auch auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz hinweisen. „Oft spielen hier auch psychische Belastungen eine Rolle, weil man mit dem Job unzufrieden oder dem Arbeitspensum überfordert ist“, sagt Mutschke. In solchen Fällen empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter zu suchen. „So ein Gespräch sollte aber idealerweise nach der Krankschreibung am Arbeitsplatz und unter vier Augen stattfinden.“

Fazit

Das Thema Krankmeldung und Chefkontrolle ist komplex und vielschichtig. Arbeitnehmer haben Rechte, aber auch Pflichten. Es ist wichtig, den rechtlichen Rahmen zu kennen und zu wissen, wie man sich im Falle eines Hausbesuchs oder eines Anrufs verhält. Transparenz und Kommunikation sind hier die Schlüssel.

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