Life & Style „Lasst ihn frei, er ist doch so schön“

„Lasst ihn frei, er ist doch so schön“

Telegram-Gründer Pawel Durow ist in einem Pariser Gefängnis eingesperrt. Seine Festnahme entwickelt sich mehr und mehr zur Staatsaffäre. Geht es um die Redefreiheit in Europa? Während darüber gestritten wird, huldigen andere dem smarten Gründer, der mehr als 100 Kinder haben soll.

Die Festnahme des Gründers des Messengerdienstes Telegram, Pawel Durow, wird zur Staatsaffäre. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat sich eingeschaltet. Er schreibt auf dem Telegram-Konkurrenten, der Online-Plattform X, die Festnahme sei keine politische Entscheidung gewesen, sondern im Rahmen von laufenden Ermittlungen erfolgt. Frankreich bekenne sich zur Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, zu Innovation und Unternehmergeist.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft laufen bereits seit Längerem Vorermittlungen gegen Durow. Der Verdacht soll dabei lauten, dass er sich durch fehlendes Eingreifen bei Telegram und unzureichende Kooperation mit Behörden des Drogenhandels, der Geldwäsche, des Betrugs und mehrerer Vergehen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch mitschuldig gemacht habe. Auch die mangelnde Kooperation mit Behörden bei gesetzlich zulässigen Abhörmaßnahmen wird ihm vorgeworfen. Telegram betont jedoch, alle geltenden Branchenstandards einzuhalten, darunter auch die Vorgaben des neuen Digitalgesetzes DSA, das ein härteres Vorgehen gegen illegale Inhalte auf großen Online-Plattformen vorsieht.

Die russische Botschaft hat ebenfalls auf die Verhaftung Durows reagiert. „Wir haben die französischen Behörden unverzüglich aufgefordert, die Gründe für die Festnahme zu erklären, seine Rechte zu schützen und ihm konsularischen Zugang zu gewähren“, zitiert die russische Nachrichtenagentur „Ria Novosti“ die russische Botschaft in Paris. Der Agentur zufolge wirft Moskau Frankreich mangelnde Kooperation vor. Auch Moskaus Außenamtssprecherin Maria Sacharowa kritisiert, dass Russland bislang keinen konsularischen Zugang zu Durow erhalten habe.

Die Frage ist nun: Hat die Pariser Staatsanwaltschaft recht, oder braut sich hier in Europa erneut etwas zusammen, wie es beispielsweise Wikileaks-Gründer Julian Assange erlebt hat, der sich jahrelang zwangsweise nicht aus seinen vier Wänden in der ecuadorianischen Botschaft in London herausbewegen konnte und später tatsächlich in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis landete, bevor er kürzlich doch freikam? Oder wie es X-Betreiber Elon Musk derzeit widerfährt, der es gewagt hatte, Donald Trump wieder den Zugang zu seinem Netzwerk zu öffnen? Allen diesen Fällen ist gemeinsam, dass ihnen in der EU ihre Nichteinmischung in die Inhalte der von ihnen geleiteten digitalen Plattformen zum Vorwurf gemacht wird.

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