Life & Style Die Schöffin: Die Justiz ist blind. Und das ist gut so

Die Schöffin: Die Justiz ist blind. Und das ist gut so

Für uns Normalo-Richter wiegt das Geschehene mega schwer. So krass schwer, dass man mit hohen, fiesen Strafen rechnet. Das Strafgesetz wiegt hier allerdings ordentlich ab, setzt viel ins Verhältnis und gibt sehr viel Spielraum. So viel, dass die Urteile vermeintlich zu milde erscheinen. Justizia ist eben blind – das hat sie gut gemacht mit ihrer Augenbinde. 

Zusammengefasst für alle Straftaten erhält der Hauptangeklagte vier Jahre Haft. Für eine  Mitangeklagte gibt es eine Geldstrafe. Die penetrante Kontrolle, heftige Prügel, Versklavung, Einsperren, das ganze kranke Angstmachen, bis zur absoluten Fügsamkeit, in dem das Opfer gehalten wurde. In Gerichtssprache: Zwangsprostitution, Freiheitsberaubung, schwere körperliche Misshandlung. Für das alles vier Jahre, milde oder? Die Geldstrafe für eine der Mitangeklagten gibt es, weil sie sich für die Kontrolle des Opfers entschieden, die Überwachung zugelassen hat. Sie hätte sich anders entscheiden können. Das Urteil wird die Täter ihr Leben lang verfolgen, es steht für immer in deren Lebensläufen. Die anderen Mitangeklagten sind nicht unmittelbar direkt und nachweislich an dem heftigen Geschehen beteiligt und gehen – zu ihren Gunsten „leer“ aus. Ist so. 

Mir wird klar: Für alle hier gibt es jetzt ein Davor- und ein Danach-Leben. Für das Opfer, die Täter und, ja, auch für mich, die Schöffin

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