Productivity & New Work Workation – Was muss man beim Arbeiten im Urlaub beachten?

Workation – Was muss man beim Arbeiten im Urlaub beachten?

Führungskräfte besonders im Fokus

Besonders heikel wird es, wenn Führungskräfte am Urlaubsort arbeiten. Hier besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Ort der Geschäftsführung ins Ausland verlagert wird. Das kann dazu führen, dass Unternehmensgewinne auch im Ausland besteuert werden. Ein Szenario, das sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer unangenehme Folgen haben kann.

Sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte

Neben den steuerlichen Aspekten sollten auch sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen geprüft werden. In der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz kann eine Sozialversicherungspflicht im gewählten Tätigkeitsstaat unter bestimmten Voraussetzungen vermieden werden. In der EU besteht zudem für EU-Bürger grundsätzlich keine Arbeitserlaubnispflicht. Dennoch ist es wichtig, die Workation mit dem Arbeitgeber abzustimmen und alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

Workation: Gut geplant ist halb gewonnen

Eine Workation kann eine tolle Möglichkeit sein, Arbeit und Urlaub zu kombinieren. Doch ohne sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem Arbeitgeber kann der Traum schnell zum steuerlichen Albtraum werden. Es gilt, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen und sich gegebenenfalls rechtzeitig beraten zu lassen. So steht dem entspannten Arbeiten am Strand nichts mehr im Wege.

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