Workation – Was muss man beim Arbeiten im Urlaub beachten?
Betriebsstätte im Ausland: Ein teures Vergnügen
Arbeiten am ausländischen Urlaubsort kann dazu führen, dass aus steuerlicher Sicht eine Betriebsstätte im Ausland entsteht, was weitreichende steuerliche Folgen nach sich ziehen kann. Eine Betriebsstätte wird regelmäßig durch eine feste Geschäftseinrichtung und eine gewisse Dauerhaftigkeit der Tätigkeit begründet.
Je nach Zielland kann schon nach wenigen Tagen eine Betriebsstätte entstehen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in der EU oder außerhalb der EU tätig ist. Wird eine Betriebsstätte begründet, wird der deutsche Arbeitgeber im betreffenden Land beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass lohnsteuerliche und körperschaftsteuerliche Pflichten im Ausland anfallen. Für den Mitarbeiter bedeutet dies, dass der Arbeitslohn für die ausländischen Arbeitstage im Ausland besteuert werden muss.