Personal Finance Schock-Urteil: Kinder müssen ab 5.000 Euro netto Elternunterhalt zahlen!

Schock-Urteil: Kinder müssen ab 5.000 Euro netto Elternunterhalt zahlen!

Gerichtsurteil: Ab 5.000 Euro netto wird es ernst

Das Oberlandesgericht München hat entschieden (Az.: 2 UF 1201/23 e), dass Kinder ab einem Nettoeinkommen von 5.000 Euro für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen. In dem verhandelten Fall ging es um eine psychisch kranke Frau, die Sozialhilfe erhielt. Der Sozialhilfeträger versuchte, ihren Sohn zur Zahlung zu verpflichten. Da das unterhaltsrelevante Einkommen des Sohnes jedoch unter 5.000 Euro lag, musste er laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nicht zahlen.

Neue Einkommensgrenze: Abweichung von der bisherigen Regelung

Interessant ist, dass das Gericht von der bisherigen Regelung abweicht. Der Gesetzgeber hatte ursprünglich festgelegt, dass ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro eine Voraussetzung für den Elternunterhalt ist. Das Gericht hielt es jedoch für angemessen, diese Anforderung auf ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen herunterzustufen. Je nach Familienstand und Beschäftigungsart beträgt dieses zwischen 5.000 und 5.500 Euro.

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