Elternzeit und Inflationsprämie: Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen!
Elternzeit und Inflationsprämie: Ein Gerichtsurteil bestätigt, dass auch Beschäftigte in Elternzeit Anspruch auf die steuerfreie Inflationsprämie haben. Arbeitgeber dürfen diese nicht einfach ausschließen.
Die Inflation hat uns alle fest im Griff. Preise steigen, das Geld verliert an Wert und der Alltag wird teurer. Um die Belastungen etwas abzufedern, können Arbeitgeber bis Ende 2024 eine steuerfreie Inflationsprämie von bis zu 3000 Euro auszahlen. Doch was passiert, wenn Beschäftigte in Elternzeit sind? Dürfen sie von dieser Prämie ausgeschlossen werden? Ein aktuelles Gerichtsurteil sorgt für Klarheit und könnte weitreichende Folgen haben.
Ein Präzedenzfall sorgt für Klarheit
Eine Frau in Elternzeit hat erfolgreich vor Gericht geklagt, weil ihr Arbeitgeber ihr die Inflationsprämie verweigerte. Der Fall, über den „Haufe.de“ berichtete, zeigt die Brisanz des Themas. Die Frau war im öffentlichen Dienst beschäftigt und fiel unter einen Tarifvertrag, der eine Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vorsah. Doch laut Tarifvertrag waren Beschäftigte in Elternzeit von dieser Zahlung ausgeschlossen. Die Frau ließ sich das nicht gefallen und zog vor Gericht.