Vom Sky-Abo bis zum Hundefutter – 5 kuriose Absetzungsmöglichkeiten für die Steuer
Gastbeitrag von Stefan Heine, CEO von smartsteuer und gelernter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht.
Als Trainer:in das Sky-Abo absetzen oder als Lehrer:in den Schulhund – geht das? Aus den Untiefen des Steuerrechts hat Stefan Heine, Steueranwalt und Chef des Online-Tools smartsteuer, fünf ungewöhnliche Absetzungsmöglichkeiten herausgesucht. Die meisten von ihnen betreffen die Werbungskosten, also die Aufwändungen für den Job.
Generell ist die Steuererklärung eine gute Möglichkeit, sich Geld zurückzuholen: Die Steuererstattung liegt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt bei 1.095 Euro. Vielleicht lauert zwischen diesen 5 kuriose Absetzungsmöglichkeiten ja noch dein Weg zu mehr Cash!
Fußball im Pay-TV absetzen – in diesem Job geht das!
Pay-TV werden die wenigsten Steuerpflichtigen in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen können. Es gibt aber immer wieder Ausnahmefälle, in denen dies doch möglich ist. So urteilte das Finanzgericht Düsseldorf 2019, dass ein Torwarttrainer die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo abziehen darf. Hobby-Fußballer:innen sollten sich jetzt aber keine Hoffnung machen: Voraussetzung ist, dass eine berufliche Verwendung belegt werden kann.