Personal Finance Urlaubsgeld für alle? So klappt’s mit dem Extra-Bonus!

Urlaubsgeld für alle? So klappt’s mit dem Extra-Bonus!

Betriebliche Übung

Jetzt wird es spannend: Selbst wenn das Urlaubsgeld nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag steht, kann es durch betriebliche Übung eingefordert werden. Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber dreimal hintereinander Urlaubsgeld gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, entsteht ein Anspruch, so das Deutsche Anwaltsauskunft.

Beispiel: Drei Jahre in Folge

Stell dir vor, in den letzten drei Jahren gab es jedes Mal Urlaubsgeld. Kein Hinweis darauf, dass es eine freiwillige Zahlung ist. In diesem Fall kann das Urlaubsgeld als betriebliche Übung angesehen werden. Mitarbeitende haben dann das Recht, diese Zahlung auch in Zukunft einzufordern.

Urlaubsgeld ist zwar kein gesetzlicher Anspruch, aber unter bestimmten Bedingungen kann es eingefordert werden. Ein Blick in Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und die Praxis im Unternehmen lohnt sich. So kann der Traum vom Extra-Bonus für den Urlaub wahr werden.

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