Leadership & Karriere Startup-Insolvenz – Schnäppchen für Investoren oder unkalkulierbares Risiko? 

Startup-Insolvenz – Schnäppchen für Investoren oder unkalkulierbares Risiko? 

Befindet sich das kriselnde Startup noch nicht in einem Insolvenzverfahren, so ist insbesondere sorgfältig zu prüfen, ob bereits Insolvenzgründe vorliegen und welcher Finanzierungsbedarf erforderlich ist, um den Eintritt einer Insolvenz nach dem Einstieg zu vermeiden. Können die Krisenursachen nicht schnell beseitigt werden oder werden mögliche Komplikationen, wie etwa abspringende Lieferanten, übersehen, so kann sich ein Investment schnell als ein Fass ohne Boden erweisen.  

Erfolgt das Investment aufgrund einer schwierigen Ausgangslage nicht in das bestehende Unternehmen, sondern wird der Kern des Startups mittels Asset-Deal übertragen, so besteht ein hohes Risko, dass im Falle einer späteren Insolvenz der verbleibenden Verkäufergesellschaft der Kaufvertrag oder die Übertragung der Vermögensgegenstände durch den Insolvenzverwalter angefochten werden.    

Im Falle eines Kaufes aus der Insolvenz entfällt ein solches Anfechtungsrisiko. Allerdings muss sich der Investor bewusst sein, dass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens regelmäßig ein Bieterverfahren stattfindet, bei dem man sich gegen Konkurrenzgebote durchsetzen muss. Überdies gilt es zu berücksichtigen, dass bei einer solchen sogenannten übertragenden Sanierung üblicherweise keine oder nur sehr eingeschränkte Garantien gegeben werden und dass die Insolvenz zu relevanten Disruptionen geführt haben könnte, die einen erfolgreichen Neustart nach vollzogener Übernahme sehr erschweren können. Hierbei ist insbesondere daran zu denken, dass die für viele Startups entscheidenden Mitarbeiter gehalten werden.   

Neben der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Seite gilt es in der Krise überdies besonders sorgfältig zu prüfen, ob das Unternehmen bzw. die relevanten handelnden Personen tatsächlich in der Lage sind, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen und für die Zukunft neu auszurichten, um die Krise erfolgreich durchzustehen. 

In Krisenzeiten können große Fliehkräfte entstehen. Das Gründerteam kann sich zerstreiten, Leistungsträger können sich umorientieren oder von der Konkurrenz abgeworben werden. Auch konkurrierende Investoren können versuchen, einzelne Personen für sich zu gewinnen. Parallel zur Entscheidung, ob überhaupt eine Übernahme angestrebt wird, müssen Investoren daher bereits im Due Diligence Prozess, der üblichen Prüfung eines Unternehmens vor einem Einstieg  für Vertrauen sorgen, Perspektiven aufzeigen und sicherstellen, dass der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wird – und das alles ohne die Garantie, am Ende das Target überhaupt erwerben zu können. 

Besonders schwer gestaltet sich ein solches vorinsolvenzliches Vorhaben, wenn beim Startup bereits Insolvenzgründe vorliegen oder unmittelbar einzutreten drohen. Aus Sicht der Geschäftsleitung des Startups stellt sich eine solche Situation extrem haftungsträchtig dar. Der Eintritt eines neuen Investors mit frischer Liquidität kann zwar letztlich bewirken, dass die Insolvenzgründe beseitigt werden oder gar nicht erst eintreten; allerdings darf die Geschäftsleitung – trotz gewisser Einschränkungen die für Startups bei der Anwendbarkeit der Grundsätze des BGH zur positiven Fortbestehensprognose gelten – ohne das Vorliegen von verbindlichen Zusagen nicht ohne weiteres von der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Solvenz ausgehen. Der Herstellung eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Investor und den Vertretern des Startups kommt hier eine besondere Bedeutung zu. 

Um ein insolvenzgefährdetes oder bereits insolventes Startup zu übernehmen, sollten sich Investoren zwingend von Experten beraten lassen, um die Risiken zu minimieren und eine erfolgreiche Übernahme zu gewährleisten.  

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