Life & Style EuGH entscheidet gegen Privatsphäre: Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt  

EuGH entscheidet gegen Privatsphäre: Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt  

Wirksam gegen Urheberrechtsverletzungen? 

Der EuGH handhabte die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung deshalb in der Vergangenheit streng. Bisher galt, dass die vorsorgliche Datenspeicherung auf die Verfolgung von Schwerstkriminalität beschränkt sein muss. Das ist beispielsweise bei Terrorismusbekämpfung der Fall. Doch das ändert sich jetzt.  Mit seinem neuen Urteil macht der EuGH einen großen Rückschritt in Sachen Datenschutz. Ein hohes französisches Gericht hatte an den Europäischen Gerichtshof die Frage gestellt, ob IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Im April 2024 lautete die Antwort der Richter am EugH schließlich: Ja.  Dass nun grundsätzlich jede Art von Gesetzesbrüchen rechtfertigt, vorsorglich digitale Informationen zu sammeln, stellt einen drastischen Richtungswechsel dar. Zumindest Ermittlungsbehörden feiern dieses Urteil als Durchbruch in der Strafverfolgung. 

In dem französischen Fall ging es konkret um Filesharing. Französische Behörden fahnden anhand der IP-Adressen nach illegalen Downloads von Musik und Filmen. Durch die neue Rechtsprechung darf ab jetzt jedes EU-Mitglied so vorgehen und dafür IP-Adressen auf Vorrat speichern. Der EuGH betont bei seiner Urteilsbegründung, dass es sich bei der Vorratsspeicherung der IP-Adressen um keinen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre handeln würde, da allein dadurch kein Persönlichkeitsprofil angefertigt werden könne. Eine Argumentation, der wir keinesfalls folgen. 

Die Informationen, die eine IP-Adresse über den Besitzer verrät, sind vielseitig und zutiefst privat. Zwar mag es zunächst nicht dramatisch klingen, wenn die eigene IP-Adresse vorbeugend vom Provider abgegriffen wird. Schließlich ist es doch nur eine lange Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Doch mit den entsprechenden Ressourcen lassen sich damit auch hochsensible Daten ausspionieren und der gesamte Datenverkehr verfolgen. Das beginnt bei Uhrzeiten und endet bei exakten Informationen, welche Websites besucht wurden und was dort gemacht wurde. Wurde nur gescrollt oder auch Inhalte heruntergeladen? Die möglichen Auskünfte sind umfangreich. 

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