Productivity & New Work Arbeitsverträge 2.0: Bundesregierung plant vollständige Digitalisierung

Arbeitsverträge 2.0: Bundesregierung plant vollständige Digitalisierung

Arbeitnehmerrechte bleiben bestehen

Ein weiterer Punkt des Vorschlags ist, dass der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers unverzüglich eine Niederschrift des Arbeitsvertrags erstellen muss. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer weiterhin das Recht haben, eine schriftliche Kopie ihres Vertrages zu erhalten, wenn sie dies wünschen. So soll sichergestellt werden, dass im Streitfall vor Gericht die Beweiskraft des bisher schriftlich erteilten Nachweises erhalten bleibt.

Einsparungen: Ein Tropfen auf den heißen Stein?

Die große Frage: Lohnt sich der ganze Aufwand finanziell? „Bei Nutzung der Textform werden Druckkosten eingespart. Mit einer geschätzten Druckzeit von 0,5 Minuten und einem Lohnsatz von 23,60 Euro laut Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung (Gesamtwirtschaft, niedrige Tätigkeit) ergibt sich eine mögliche jährliche Einsparung von rund 1,7 Millionen Euro“, heißt es im Vorschlag. Klingt nach viel Geld, doch im Vergleich zur Gesamtwirtschaft ist das eher ein Tropfen auf den heißen Stein.

Revolution oder Rohrkrepierer?

Die geplante Gesetzesänderung zur Digitalisierung von Arbeitsverträgen klingt vielversprechend. Weniger Papierkram, mehr Effizienz und ein Schritt in Richtung Zukunft. Doch der Teufel steckt im Detail. Ob die Umsetzung reibungslos funktioniert und ob die Einsparungen wirklich so groß sind, wie erhofft, bleibt abzuwarten. Eines ist sicher: Die Diskussion um papierlose Arbeitsverträge wird noch lange nicht verstummen.

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