Personal Finance Steuern sparen wie ein DAX-Konzern: Das gehört auf die Checkliste von Privatpersonen und Immobilieninvestoren

Steuern sparen wie ein DAX-Konzern: Das gehört auf die Checkliste von Privatpersonen und Immobilieninvestoren

Bonus oder Abfindung smart investieren 

Wer gut verdient oder gerade eine hohe Sonderzahlung wie einen Bonus oder auch nach dem Ausscheiden aus dem Job eine üppige Abfindung erhalten hat, muss in der Regel die Summen mit dem Finanzamt teilen. Durch eine kluge Investition lässt sich die Steuerlast indes kräftig senken – bis faktisch auf null. 

Um Investitionen zu fördern, gewährt der Staat Unternehmen steuerliche Privilegien. Auch Arbeitnehmer können sie nutzen – wenn sie Kapital haben. Wer nach einer Sonderzahlung nichts unternimmt, überlässt oft die Hälfte seines hart erarbeiteten Geldes dem Finanzamt. 

Aber über sogenannte Investitionsabzugsbeträge können solche Progressionsspitzen steuerfrei gestellt werden. Das Einkommensteuergesetz regelt in Paragraf 7g: Wer vorhat, in den nächsten drei Jahren ein „bewegliches betriebliches Wirtschaftsgut“ anzuschaffen, kann schon jetzt die Hälfte der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. 

Und das geht so: 

Einfach in der Steuererklärung die Anlage G (für „Gewerbliche Einkünfte“) ausfüllen und unter „Einkünfte“ einen negativen Betrag eintragen. Zulässig sind bis zu minus 200 000 Euro. 

Im bereits abgelaufenen Steuerjahr spart der Anleger oder die Anlegerin bis zu 90.000 Euro Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag – und hat dann drei Jahre Zeit, sich um ein entsprechendes Investment zu kümmern. 

Viele entscheiden sich dabei für eine Photovoltaikanlage. Es wird damit der Umwelt Gutes getan – und auch der Steuerlast. Aber bitte mit Augenmaß: Eine schlechte Investition bleibt auch dann schlecht, wenn sie steuerlich gefördert wird!

Ehegattenschaukel: Steuern sparen beim Immobilienbesitz

Immobilien können nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei verkauft werden. Das ist gut! Noch besser, wenn die Immobilienwerte in den vergangenen 10 Jahren gestiegen sind. Weniger gut: Eine mühsam entwickelte Immobilie an Fremde zu verkaufen und wieder neu auf die Suche zu gehen. Besser: Die Ehegattenschaukel. Dabei handelt es sich um eine Methode, mit der Ehepartner ihren Immobilienbesitzgeschickt untereinander verkaufen. 

Damit nutzen sie ganz legal steuerliche Vorteile und erhöhen ihr Nettoeinkommen spürbar. So wie auf einer Kinderschaukel können die Ehepartner durch geschicktes Teamwork und die richtigen Immobilienübertragungen miteinander „schaukeln“ und dabei Steuervorteileerzielen. 

Gehen wir davon aus, dass die Ehefrau vor 10 Jahren eine Eigentumswohnung in München für 200.000 Euro gekauft hat. Heute ist die Immobilie 400.000 Euro wert. Verkauft sie die Wohnung nun an ihren Ehemann, dann ist der Verkauf sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Grunderwerbsteuer befreit. 

Nach Verkauf versteuert der Ehemann die Mieteinnahmen. Er darf seine Abschreibung nun aber von seinen Anschaffungskosten berechnen – und die sind doppelt so hoch wie die seiner Frau, ergo hat sich auch die Abschreibung verdoppelt! Zudem schuldet er seiner Frau nun 400.000 Euro. Die darauf entfallende Zinslast darf er ebenfalls von seinen Mieteinnahmen abziehen. Steuerersparnis: 42%! Seine Frau hat in gleicher Höhe Zinseinkünfte, die nur mit 25% besteuert werden. 

Doch bevor Eheleute dieses Modell in Erwägung ziehen und sprichwörtlich in die Schaukel steigen, sollten sie den Rat eines Steuerprofis einholen. Nicht in allen Fällen ist die Schaukel das richtige Modell zum Steuersparen. Es muss rechtlich alles sauber abgesteckt werden. Zudem kann das Modell zum steuerlichen Bumerang werden, wenn sich die Eheleute scheiden lassen. Immerhin ist das bei rund einem Drittel der Ehen hierzulande der Fall. Um die individuelleSituation optimalzu gestalten, ist es ratsam, sich vorab gut zu informieren und professionellenRat einzuholen. 

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