Personal Finance Steuern sparen wie ein DAX-Konzern: Das gehört auf die Checkliste von Privatpersonen und Immobilieninvestoren

Steuern sparen wie ein DAX-Konzern: Das gehört auf die Checkliste von Privatpersonen und Immobilieninvestoren

Deutschland ist weltweit spitze. Zumindest bei der Steuer- und Abgabenlast. Doch während Unternehmen immerhin noch aus einem großen Reservoir an Steuersparmöglichkeiten schöpfen können, scheinen die Möglichkeiten für viele Privatpersonen und Immobilieneigentümer stark begrenzt. Aber ist dem wirklich so? Gastautor Timo Blum, Steuerberater (Müller Blum Steuerberatungsgesellschaft mbH) und Coach bei immocation, zeigt ganz legale Hacks auf, mit denen auch Verbraucher und Immobilieninvestoren attraktiv Steuern sparen. 

Das sind Nachrichten, die wirklich niemand lesen will: „Deutschland ist weltweit spitze bei der Steuer- und Abgabenlast“. Steuern und Abgaben belasten die Einkommen so stark wie in fast keinem anderen Industrieland.

Unter den 38 Mitgliedstaaten der OECD rangierte Deutschland im Frühjahr 2023 nach Belgien auf Platz zwei, was die Belastung der Arbeitseinkommen mit Steuern und Sozialabgaben betrifft. So liegt die Abgabenquote bei einem verheirateten Paar mit Kindern durchschnittlich bei 40,8 Prozent. Höher ist die Belastung nur in Belgien mit 45,5 Prozent. 

Für Privatpersonen, die von einem Eigenheim träumen, wird zum Beispiel die Finanzierungsbelastung schnell zum Problem. Effektives Investieren in Immobilien erfordert daher eine sorgfältig ausgearbeitete Steuerstrategie. Die gute Nachricht: Nicht nur Unternehmen oder Selbstständige können hierzulande ihre Steuerlast durch allerlei Abschreibungen und legale Maßnahmen drücken. 

Auch Privatpersonen und vor allem Immobilieninvestoren stehen viele Wege offen – man muss sie nur kennen und dann mutig beschreiten. Folgende drei Steuersparmöglichkeiten sind lohnenswert, aber bis dato noch zu unbekannt: 

Einkommensströme clever umlenken

Große Unternehmen lenken ihre Einkommensströme gern dorthin, wo die Besteuerung

niedriger ist. Unterstellen wir einmal, es wird für 1.000 Euro ein Schrank für das Arbeitszimmer gekauft. Von denen gibt es seit dem Corona-bedingten Homeoffice-Boom mittlerweile sehr viele in Deutschland. Die Käufer haben dann zwei Optionen: 


A: Der Schrank wird aus dem Ersparten finanziert. Das ist steuerlich betrachtet – bei allem Respekt – nicht besonders clever. 


B: Es wird ein Kredit aufgenommen – hier wird es schon interessanter aus steuerlicher Perspektive. Vor allem, wenn das Geld vom Ehepartner der Ehepartnerin geliehen wird. Für ein solches unbesichertes Darlehen zahlt man heute ungefähr zehn Prozent Zinsen. 

Angenommen, ich nehme bei meinem Ehepartner ein Darlehen von 1.000 Euro auf und zahle 100 Euro Zinsen. Ich selbst kann die Zinsen im Rahmen meiner Arbeitnehmertätigkeit absetzen. Bei einem hohen Steuersatz von 42 Prozent erhalte ich von den 100 Euro 42 Euro zurück. Die Zinsen, die dann beim Darlehensgeber (der Ehefrau beziehungsweise dem Ehemann) ankommen, sind Kapitalerträge und werden mit 25 Prozent versteuert. 

Ergebnis: Durch den Tausch des Geldes innerhalb der Familie spart das Paar 17 Prozent Steuern. Bei einem Schrank vielleicht nicht sehr attraktiv. Aber: Das Steuersatzgefälle lässt sich ebenso für die Anschaffung größerer Objekte nutzen – etwa den Erwerb einer Wohnung zur Vermietung. Je größer das Ehegattendarlehen, desto höher die Ersparnis.

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